DGUV Information 208-040 - Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen Empfehlung zum sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung Pflichten des Betreibers

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Abschnitt 3 - 3 Welche Pflichten hat der Werkstattbetreiber?

Zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung und Nutzung von Fahrzeughebebühnen muss der Werkstattbetreiber diverse Pflichten beachten. Hierzu gehören gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unter anderem die:

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

  • Prüfungen von Fahrzeughebebühnen

  • Bedienung der Fahrzeughebebühne nur durch unterwiesene und beauftragte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen

  • Erstellung einer Betriebsanweisung

  • Erstmalige/regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen