DGUV Information 208-040 - Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen Empfehlung zum sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung Pflichten des Betreibers

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Verankerung ortsfester Fahrzeughebebühnen

Es ist darauf zu achten, dass die erforderlichen Befestigungsanker den Vorgaben des Hebebühnenherstellers entsprechen und eine Europäische Zulassung besitzen.

Bei der Länge der Befestigungsanker ist der nichttragende Anteil der Stahlplatte der Fahrzeughebebühne und des Bauuntergrundes (Estrich, Fliesen) zu berücksichtigen.