Abschnitt 8.1 - 8 Installation von Fahrzeughebebühnen
8.1 Allgemeines
Der Werkstattbetreiber hat für die Einhaltung der baulichen Voraussetzungen gemäß den Herstellerangaben zu sorgen.
Der Werkstattbetreiber hat für die Einhaltung der baulichen Voraussetzungen gemäß den Herstellerangaben zu sorgen.