DGUV Information 208-040 - Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen Empfehlung zum sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung Pflichten des Betreibers

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Abschnitt 4 - 4 Welche konkretisierenden Informationen unterstützen den Werkstattbetreiber bei der Umsetzung seiner Pflichten?

Die Vorgaben der BetrSichV werden unter anderem konkretisiert durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger. Für den Umgang mit Fahrzeughebebühnen sind für Werkstattbetreiber unter anderem die in Tabelle 1 aufgeführten Regelungen relevant.

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