BGI/GUV-I 8627 - Seilarbeit im Forstbetrieb Seile Seilendverbindungen umgelenkter Zug

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Abschnitt 3.2 BGI/GUV-I 8627 - 3.2 Seilendverbindungen

Mit Winden für die Forstwirtschaft wird Holz im Bodenzug gerückt. Durch den Einsatz im Bodenzug sind die Seile im Endbereich einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt und müssen häufig gekürzt werden. Die vor Ort hergestellten Seilendverbindungen genügen oft nicht den Anforderungen.

Es besteht die Gefahr, dass die Seilendverbindungen versagen. Seilendverbindungen müssen nach DIN EN 14492-1, Abschnitt 5.7.8 mindestens 85 % der Mindestbruchkraft des Seiles haben. Sind in speziellen Normen, wie z.B. in der DIN EN 13411-3 "Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 3: Pressklemmen und Verpressen" für Seilendverbindungen höhere Werte festgelegt, wie z.B. für das Flämische Auge als verpresste Seilschlaufe mit 90 %, gelten die höheren Werte der Spezialnorm.

Seilendverbindungen sollen in der forstlichen Praxis mit einfachen Mitteln herstellbar sein.

3.2.1
Seilendverbindungen mit Pressklemme für Drahtseile
Im Folgenden werden die in der DIN EN 14492-1 für Forstseilwinden geforderten Seilendverbindungen nach DIN EN 13411-3 beschrieben. Die DIN EN 13411-3 "Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 3: Pressklemmen und Verpressen" regelt detailliert, wie Seilendverbindungen herzustellen sind.
Zur Herstellung der Seilendverbindung wird das Seilende sauber abgeschnitten und eine nach Tabelle 3 auszuwählende Aluminium-Pressklemme wird über das Seil geschoben. Das Verpressen muss nach einem zugelassenen Verfahren vorgenommen werden. Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller von Pressen und Presswerkzeugen sind einzuhalten. Vor dem Pressvorgang sind die Auflageflächen und die Innenflächen der Presswerkzeuge zu säubern; anschließend müssen die Innenflächen gefettet werden. Die Vorgaben der Hersteller zu Verschleißgrenzen der Presswerkzeuge sind einzuhalten.

Drahtseildurchmesser Nennmaß
d

(mm)
Grenzen des Seil-Ist-Durchmessers für die Pressklemmenauswahl

(mm)
Pressklemmennummer
Einlagige Rundlitzenseile mit IWCR, drehungsarme Seile und parallel verseilte SeileSpirallitzenseile 2 Pressklemmen
vonbis0,487 < C < 0,613C < 0,613
99,09,51111
109,69,91112
10,010,51212
1110,610,91213
11,011,61313
1211,711,91314
12,012,61414
1312,712,91416
13,013,71616
1413,813,91618
14,014,71818

Der Füllfaktor C gibt das Verhältnis zwischen dem metallischen und dem geometrischen Querschnitt des Seiles an.

Tabelle 3 Zuordnung von Pressklemmen zu Seildurchmesser und -art nach DIN EN 13411-3, Tabelle A.2 (Auszug)

Die Presswerkzeuge müssen während des Pressvorgangs starr geführt und dürfen nicht gegeneinander versetzt sein.

Die Hochachse des Ovals der Pressklemme muss mit der Pressrichtung, wie in Abbildung 5 dargestellt, übereinstimmen. Die Auflageflächen der beiden Presswerkzeuge müssen sich am Ende des Pressvorganges berühren.

ccc_3393_08.jpg
Abb. 5 Lage der Pressklemme im Presswerkzeug

Das Verpressen der Seilklemmen darf nur in einer Pressrichtung (ohne Drehen) vorgenommen werden.

Das Presswerkzeug muss am Ende des Pressvorganges die Pressklemme auf ihrer ganzen Länge voll umfassen. Pressverbindungen, bei denen das Seil oder die Pressklemme beschädigt wurden, sind zu verwerfen, das Gleiche gilt für Verpressungen, die Risse aufweisen und deren Seilenden falsch liegen.

3.2.1.1
Seilendverbindung mit rückgebogener Schlaufe
Die rückgebogene Schlaufe wird gebildet, indem ein Seilende durch eine Pressklemme geführt wird, um die erforderliche Schlaufengröße zu bilden und danach das Seilende wieder durch die Pressklemme gesteckt wird. Die Länge von der Pressklemme bis zum Kraftangriffspunkt muss bei einer Schlaufe ohne Kausche mindestens das 15-fache des Seildurchmessers betragen.

Diese Seilendverbindung darf nur von sachkundigen Personen in der Regel auf hydraulischen oder pneumatischen Pressen hergestellt werden. Sie müssen mit einer erteilten Herstellerkennzeichnung versehen sein. Pressverbindungen entsprechend DIN EN 13411-3 kann sich der Windenführer beim Seilausstatter oder in berechtigten Werkstätten anfertigen lassen. Die Qualität der Seilendverbindungen wird vom Hersteller gewährleistet.

Die Pressklemme darf nur durch Kaltumformung in einer hydraulischen oder pneumatischen Presse verpresst werden. Pressklemmengrößen von Größe Nr. 2,5 bis 5 dürfen auch mit Handwerkzeugen verpresst werden.

3.2.1.2 
Flämisches Auge mit Aluminium-Pressklemme als Seilendverbindung
Das Flämische Auge mit Aluminium-Pressklemme ermöglicht es dem Windenführer, eine Seilendverbindung vor Ort herzustellen. Dies ist für den Forstbetrieb von besonderer Bedeutung, da häufig an entlegenen Waldorten gearbeitet wird. Das "Flämische Auge" wird entsprechend DIN EN 13411-3 ausgeführt. Hier wird mit einer Aluminium-Pressklemme eine Seilendverbindung durch Schlagen bzw. Verpressen hergestellt.

Zur Herstellung des "Flämischen Auges" wird der Seilverband in zwei Teile aufgelöst, wobei die Einlage einem Teil zugeordnet wird.

Seildurchmesser
(mm)
Seilbedarf
mindestens (mm)
9380
10420
11460
12500
13540

Tabelle 4 Ermittlung des Mindestseilbedarfs in Abhängigkeit vom Seildurchmesser

ccc_3393_09.jpg

Die aufgelöste Länge muss auf die Größe der zu bildenden Schlaufe abgestimmt sein. Mit den zwei Enden wird jetzt gegenläufig die Schlaufe gebildet. Die Umfangslänge einer Schlaufe ohne Kausche bei einem Seil muss mindestens das Vierfache der Schlaglänge (vgl. Abbildung 2) betragen. Die Litzen sind so einzulegen, dass bei Belastung des Seils eine gleichmäßige Lastverteilung gewährleistet ist. Aus dem Seilverband heraustretende Litzen sind nicht zulässig.

Durch das Zusammenfügen der beiden Litzengruppen im Schlaufenbereich wird praktisch der alte Seilverband wieder hergestellt.

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Abb. 6 Auflösung des Seilverbandes in zwei Teile
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Abb. 7 Schlaufenbildung durch Zusammenlegen der beiden Litzengruppen
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Abb. 8 Seilenden nach erfolgter Schlaufenbildung, Beilegen der Seilenden

Die verbleibenden zwei Seilenden werden ebenfalls zum Seilverband zusammengedreht (Abbildung 9a) oder offen neben das Seil gelegt (Abbildung 9b).

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Abb. 9 Beilegen der überstehenden Seilenden
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Abb. 10 Press-/Schlagwerkzeug

Die Seilenden müssen vor dem Aufpressen der Klemme so weit gekürzt werden, dass sie nach dem Verpressen höchstens um die Hälfte der Seildurchmessers (1/2 × dS) über den Klemmenrand vorstehen. Beim Einführen der Seilenden in die Pressklemme darf sich der Seilverband nicht verändern und sich nicht verschieben.

Die Verpressung der Seilklemmen dient der Fixierung des "Flämischen Auges". Das Verpressen der Seilklemmen erfolgt mit einem Schlagwerkzeug, einer Handhydraulikpresse oder hydraulischen bzw. pneumatischen Standpressen.

Bei der Verpressung mit Schlagwerkzeugen ist darauf zu achten, dass eine feste Unterlage (z.B. Baumstock, Steinplatte) vorhanden ist und ein schwerer Hammer (> 10 kg) verwendet wird.

Die Herstellung des Flämischen Auges einschließlich der Pressverbindung darf nur von sachkundigen Personen oder unter sachkundiger Aufsicht durchgeführt werden. Die Sachkunde kann z.B. durch die Teilnahme an einem Lehrgang der Forstlichen Bildungszentren, der staatlichen Forstmaschinenbetriebe oder der Präventionsdienste der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften erlangt werden.

Der Hersteller des Flämischen Auges gewährleistet die Qualität der Seilendverbindung. Deshalb darf das durch Schlagen hergestellte "Flämische Auge" nur für den Eigenbedarf angefertigt werden.

3.2.2
Seilendverbindungen für synthetische Seile
Nach DIN EN 14492-1, Abschnitt 5.7.8 müssen die Seilendverbindungen eine Kraft von mindestens 85% der Mindestbruchkraft des Seils ohne Bruch aufnehmen können, sofern in Normen für Seilendverbindungen keine höheren Werte gefordert werden (vgl. hierzu auch Abschnitt 3.2 Seilendverbindungen).

Die Kraft, die die Seilendverbindung ohne Schaden aufnehmen kann, ist den Herstellerangaben zu entnehmen. Verfahrenstechnische Vorgaben des Herstellers sind bei der Herstellung der Seilendverbindungen einzuhalten.