Abschnitt 4.2 BGI/GUV-I 8627 - 4.2 Prüfung der Seile
4.2.1
Drahtseile
Bei der Prüfung geht es insbesondere um die Feststellung folgender Mängel:
Knicke und Kinken (Klanken),
Bruch einer Litze,
Lockerung der äußeren Lage in der freien Länge,
Quetschungen in der freien Länge,
Korrosionsnarben,
Beschädigungen oder starker Verschleiß der Seile oder Seilendverbindung,
Drahtbrüche in großer Zahl.
Drahtbrüche in großer Zahl, die ein Ablegen des Seiles erforderlich machen, liegen vor, wenn die in Tabelle 6 nachstehend genannte Anzahl von Drahtbrüchen festgestellt wird.
Seilart | Anzahl der sichtbaren Drahtbrüche auf einer Länge von | ||
---|---|---|---|
3d*) | 6d*) | 30d*) | |
Litzenseil | 4 | 6 | 16 |
d = Seildurchmesser
Tabelle 6 Anzahl der Drahtbrüche
Die in Tabelle 6 angegebenen Zahlen gelten als äußerste Grenzwerte. Ein Ablegen der Seile bei niedrigeren Drahtbruchzahlen dient der Sicherheit.
Vgl. Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500), Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb".
4.2.2
Seile aus synthetischem Material (Chemiefaserseile)
Bei der Prüfung geht es u.a. um die Feststellung folgender Mängel:
Bruch einer Litze
mechanische Beschädigungen, starker Verschleiß und Auflockerungen
Garnbrüche in großer Zahl, z.B. mehr als 10% der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt
starke Verformung infolge Wärme, z.B. durch innere und äußere Reibung, Wärmestrahlung
Lockerung der Verbindungen
Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe
Verschmelzung von Garnen und Litzen infolge zu großer Reibung durch Hitze. Sie sind erkennbar durch Schmelzstellen oder Verkohlungsflächen.
Zusätzlich sind die Hinweise der Hersteller zur Seilprüfung zu beachten.
Vgl. Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500), Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb"
DIN EN ISO 9554 "Faserseile - Allgemeine Festlegungen"
(aus DIN EN ISO 9594)
(aus DIN EN ISO 9594)
(aus DIN EN ISO 9554)
(aus DIN EN ISO 9554)