BGI 559 - Handlungsanleitung zur Anpassung von Hochspannungsanlagen - DIN VDE 0101 (05/89) -

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Abschnitt 5 BGI 559 - 5 Kundenanlagen

Bei Kundenanlagen hat das EVU dafür zu sorgen, dass die Anforderungen für die Anlagenteile erfüllt werden, die durch das Personal des EVU betrieben werden. Für Anlagenteile, die nicht in den Verantwortungsbereich des EVU gehören, in denen jedoch Schalthandlungen von EVU-Personal ausgeführt werden, sind organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit des eigenen Personals zu gewährleisten. Eine bereits praktizierte Möglichkeit in Kundenanlagen besteht darin, anzuordnen, dass nach Ablauf der Anpassungsfrist in den besagten Stationen Schalthandlungen nur noch im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden dürfen.

Die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung hat der zuständige Unfallversicherungsträger einzuleiten. Es ist sinnvoll, dass der Unfallversicherungsträger mit dem zuständigen EVU zusammenarbeitet. Im Rahmen des Dienstleistungsangebotes der EVU wird im allgemeinen eine beratende Unterstützung für Kunden angeboten.

Für den Fall, dass ein Unternehmen nicht bereit ist, die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen, kann durch den zuständigen Unfallversicherungsträger eine Besichtigung durchgeführt und eine Anordnung im Einzelfall getroffen werden. Während der Besichtigung kann dem Unternehmen dann aufgezeigt werden welche Maßnahmen durchzuführen sind und ggf. mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, wenn diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden.

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Bestell-Nr. BGI 559