BGI 559 - Handlungsanleitung zur Anpassung von Hochspannungsanlagen - DIN VDE 0101 (05/89) -

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4 BGI 559 - 4 Vorgehensweise der Technischen Aufsichtsbeamten

Es sollte rechtzeitig mit den Verantwortlichen der Unternehmen diese Problematik besprochen werden und auf die Einhaltung des Termins 31.10.2000 hingewiesen werden. In der Besprechung sind die Forderungen der Berufsgenossenschaft zu erläutern und die technischen Lösungen abzustimmen.

Diese Vorgehensweise gilt für die öffentliche Stromversorgung und kundeneigene Hochspannungsanlagen.

Wenn ein Unternehmen davon ausgeht, dass der Termin nicht eingehalten werden kann, ist ein Maßnahmenplan zu fordern, in dem der Umfang der zu ertüchtigenden Anlagen aufgeführt ist und realistische Terminvorgaben gemacht und begründet werden. Im Maßnahmenplan sind die Prioritäten nach einer Gefährdungsermittlung eigenverantwortlich zu setzen. Kriterien für die Rang- und Reihenfolge sollen die Häufigkeit von Schalthandlungen und die Kurzschlussleistungen sein. Anlagen mit häufigen Schalthandlungen oder hoher Kurzschlussleistung sollen vorrangig ertüchtigt werden.

In Abhängigkeit von diesen Kriterien ist dann der Ausführungsplan für die entsprechenden Umrüstungen festzulegen. Folgende Bestandteile sollten in diesem Maßnahmenplan enthalten sein:

  • Aufgabenstellung

  • Situation (Ist-Zustand) im Betrieb

  • technische Maßnahmen zur zielgerichteten Erfüllung der Anpassung

  • ergänzende organisatorische Maßnahmen zur Erhöhung der Bediensicherheit

Die Übergabe des Maßnahmenplanes sollte kurzfristig erfolgen. Die Zustimmung zum Maßnahmenplan wird vom Leitenden Technischen Aufsichtsbeamten nach Rücksprache mit dem zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten und dem Referat Elektrotechnik I erteilt.