DGUV Information 208-008 - Roste - Montage

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1.3 - 1.3 Montageanweisung

Mit der Montageanweisung teilt die Montageleitung der Aufsichtführung vor Ort wichtige sicherheitsrelevante Informationen mit, z. B.:

  • Montagefolge

  • Gewicht, Transport, Lagerung und Einbau der Roste

  • Tragfähigkeit von Hebezeugen, Bauteilen und deren Standsicherheit, auch während des Montageablaufs

  • Sicherungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Verkehrswege

  • Maßnahmen gegen Herabfallen von Gegenständen

  • Hinweise zur Baustellenordnung und zum SiGePlan

Die Montageanweisung muss als wesentliche Unterlage auf der Baustelle vorliegen. Gehen alle Informationen aus Zeichnungen und sonstigen Dokumenten hervor, kann auf eine Montageanweisung verzichtet werden.

Ein Verlegeplan ohne zusätzliche Informationen ist im Regelfall nicht ausreichend. Der Anhang 1 enthält das Formular einer Montageanweisung.