DGUV Information 208-008 - Roste - Montage

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Anhang 5 - Anhang 5
Schriftliche Beauftragung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Unternehmen


Schriftliche Beauftragung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen
gemäß Kapitel 2.10 "Betreiben von Hebebühnen", Abs. 2.1, der Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln"
(DGUV Regel 100-500 und 100-501)

Herr/Frau:geb:
Wohnort:


wird in vorstehend genanntem Unternehmen mit dem Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragt.


Die Beauftragung gilt für folgende Hubarbeitsbühne(n):
HerstellerTyp


Die Befähigung zum Bedienen der vorstehend genannten Hubarbeitsbühne(n) gemäß Kapitel 2.10 "Betreiben von Hebebühnen", Abs. 2.1, der Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (DGUV Regel 100-500 und 100-501) gegenüber der Unternehmensleitung nachgewiesen.
Die Unterweisung erfolgte durch:
DatumUnternehmer/inBeauftragte/r