DGUV Information 208-008 - Roste - Montage

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Anschlagen von Rosten

Für das Anschlagen von Rostpaketen, aber auch einzelner größerer Roste, werden als Anschlagmittel meist Hebebänder oder Seile verwendet. Aus deren Kennzeichnung geht die Tragfähigkeit hervor (Abb. 3-15). Die DGUV Information 209-021 "Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen" sollte den Anschlägern und Anschlägerinnen an der Montagestelle zur Verfügung stehen.

Weiter ist zu beachten:

  • Rostpakete dürfen nicht durch Einhaken unter die Umschnürung angeschlagen werden.

  • Bei unsymmetrischen Rosten oder Rostpaketen sollte der Schwerpunkt bekannt sein.

  • Die Last ist so anzuschlagen, dass sie während des Hebevorgangs nicht verrutschen kann. Dies ist insbesondere zu beachten bei nicht umschnürten Rostpaketen oder unsymmetrischen Rosten.

  • Im Hängegang darf nicht angeschlagen werden.

  • Es sind nur Lasthaken mit Hakensicherung einzusetzen.

  • Je nach Örtlichkeit und Transportvorgang soll die Last mit Hilfe eines Führungsseils geführt werden.

  • Erst auf Anweisung der Anschlägerin oder des Anschlägers darf die Hebezeugführung die Last anheben.

Anschlagmittel

  • nur einsetzen, wenn sie unbeschädigt und deren Etikettenbeschriftung lesbar ist,

  • nicht über die zulässige Belastung entsprechend der Anschlagart beanspruchen,

  • nicht mit einem Neigungswinkel von mehr als 60° einsetzen,

  • nicht durch Knoten verbinden, verlängern oder kürzen,

  • nicht über scharfe Kanten ziehen bzw. Kantenschutz verwenden (Zwischenlagen aus Holz, Kantenschoner oder Rohrhalbschalen einsetzen) und

  • bei Beschädigungen nicht weiter verwenden und zuverlässig aus dem Verkehr ziehen.