DGUV Information 208-008 - Roste - Montage

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Abschnitt 1.1 - 1 Vorbereitung, Leitung und Koordination
1.1 Planung

Ein reibungsloser Montageablauf bedingt eine sorgfältige Planung der Bauarbeiten. Um sicher planen zu können, müssen sowohl die Aufgabenstellung als auch die Gegebenheiten auf der Baustelle bekannt sein (Abb. 1-1).

Die Aufgabenstellung geht aus dem Auftrag mit Leistungsbeschreibung und den Zeichnungen hervor. Auf Basis dieser Vorgaben können die Verlegepläne für die Roste erstellt und der Personaleinsatz vorgeplant werden.

Die Gegebenheiten der Bau-/Montagestelle beeinflussen wesentlich die Montageart, die Montagehilfsmittel und die Montagefolge. In die Planung der Montage sind die Schutzmaßnahmen zur sicheren Durchführung der Arbeiten zu integrieren.

Geplant werden müssen auch die Baustelleneinrichtung und der Materialtransport zur Montagestelle. Die Tragfähigkeit der Zufahrten und Wege auf der Baustelle müssen bekannt sein, damit der Einsatz z. B. von Fahrzeugen, Kranen und fahrbaren Hubarbeitsbühnen sicher erfolgen kann. Es gehört zu einer sorgfältigen Montagevorbereitung, bereits im Planungsstadium die Bau- bzw. Montagestelle in Augenschein zu nehmen und sich mit den verantwortlichen Personen (Bauleitung, Architektin, Architekt, Planer, Planerin, Bauherrin, Bauherrn) abzustimmen. Dazu gehören Termine, Baufreigaben, Baustellenordnung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) und sonstige auf der Baustelle geltende Regelungen.

In die Planung der Montagearbeiten sind Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu integrieren und entsprechend zu dokumentieren.