DGUV Information 208-008 - Roste - Montage

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Schutznetze

Schutznetze sind Auffangeinrichtungen, die abstürzende Personen sicher auffangen sollen. Sie werden eingesetzt als Sicherheitseinrichtung bei der Montage von Rosten, wo ein sicherer Standplatz (z. B. Gebäudeteile mit Seitenschutz oder Gerüste) nicht vorhanden ist. Der Einsatz von Schutznetzen hat Vorrang vor der PSA gegen Absturz (siehe Abschnitt 1.2.1).

Schutznetze dürfen nur durch fachkundige Monteurinnen und Monteure angebracht werden. Eine Kennzeichnung, aus der die wichtigsten Informationen hervorgehen, ist dauerhaft am Schutznetz angebracht (Abb. 3-13).

Nähere Angaben zu Schutznetzen liefern die DGUV Regel 101-011 "Einsatz von Schutznetzen" und die DGUV Information 201-037 "Montage von Profiltafeln für Dach und Wand".

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Abb. 3-13 Schutznetzkennzeichnung