Abschnitt 8 - Neigung des Verkehrsweges
Beim Ziehen oder Schieben über geneigte Verkehrswege, wie Schrägrampen, Ladebrücken oder Hubladebühnen ist die Belastung erhöht.
Auch die Ladeflächen von Lkw, Anhängern und Wechselbehältern können geneigt sein. Ursachen hierfür sind zum Beispiel:
geneigte Stellplätze,
Federwege der Fahrzeuge.
Durch die Neigung der Verkehrswege quer zur Fahrtrichtung des Flurförderzeuges, z. B. auf Hubladebühnen und Ladeblechen, entstehen zusätzliche Belastungen.
Außerdem besteht durch die Querneigung eine erhöhte Gefahr des Absturzes von Transportmitteln und Mitarbeitern.
Bei der Neuanlage von Verkehrswegen für den manuellen Lastentransport darf die maximale Neigung von 6% nicht überschritten werden (ASR A1.8 "Verkehrswege"). |
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