DGUV Information 208-034 - Handverzug von Flurförderzeugen Physische Belastungen und Beanspruchungen

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Abschnitt 4 - Flurförderzeuge ohne motorischen Antrieb

Ihre Mitarbeiter transportieren Paletten, Pakete, Behälter sowie andere Lasten und setzen dafür geeignete Flurförderzeuge ein, z. B.

  • Behälterwagen

  • Rollbehälter

  • Hand-Gabelhubwagen

  • Handwagen

Die zulässige Nutzlast eines Flurförderzeuges kann ein Vielfaches des Leergewichts betragen.

Das Gesamtgewicht eines Flurförderzeuges kann eine Belastung darstellen, bei der eine körperliche Überbeanspruchung beim Ziehen und Schieben möglich ist.

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Leergewicht + Nutzlast = Gesamtgewicht

Der Hersteller gibt an, für welche Nutzlast sein Produkt technisch sicher gestaltet ist.

Die Belastung Ihrer Mitarbeiter durch den Umgang mit dem Flurförderzeug hängt von der Gestaltung und Organisation Ihres Betriebes ab. Im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung ist festzustellen, ob weitere Maßnahmen, wie z.B. eine Betriebsbremse am Flurförderzeug, erforderlich sind. Verantwortung hierfür tragen Sie!
  • Kennen Sie die Leergewichte der Flurförderzeuge?

  • Kennen Sie die maximal zulässigen Gesamtgewichte der Flurförderzeuge in Ihrem Betrieb?

  • Kennen Sie die tatsächlichen Gesamtgewichte der Flurförderzeuge, die Ihre Mitarbeiter bewegen?

Ist das nicht der Fall, dann folgen Sie unserem Vorschlag: Ermitteln Sie die Gewichte!

Ziehen

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Rollbehälter
Leergewicht:150 kg
Max. zulässige Nutzlast:650 kg
Maxi. zulässiges Gesamtgewicht:800 kg
Hand-Gabelhubwagenccc_3390_02.jpg
Leergewicht:72 kg
Max. zulässige Nutzlast:2.300 kg
Max. zulässiges Gesamtgewicht:2372 kg

Schieben

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Rollbehälter
Leergewicht:150 kg
Max. zulässige Nutzlast:650 kg
Max. zulässiges Gesamtgewicht:800 kg