Anhang 1 - Anhang 1 Handlungsanleitung für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß ArbSchG und LasthandhabV mit der Leitmerkmalmethode - Teil Ziehen und Schieben - (Auszug aus LASI-Veröffentlichung LV 29, Ausgabe 2002)
Dieses Verfahren dient der orientierenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten. Trotzdem ist bei der Bestimmung der Zeitwichtung, der Wichtung für Masse, Positioniergenauigkeit, Geschwindigkeit, Körperhaltung und Ausführungsbedingungen eine gute Kenntnis der zu beurteilenden Teiltätigkeit unbedingte Voraussetzung. Ist diese nicht vorhanden, darf keine Beurteilung vorgenommen werden. Grobe Schätzungen oder Vermutungen führen zu falschen Ergebnissen. |
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Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich für Teiltätigkeiten und ist auf einen Arbeitstag zu beziehen. Wechseln innerhalb einer Teiltätigkeit Lastgewichte und/oder Körperhaltungen, so sind Mittelwerte zu bilden. Treten innerhalb einer Gesamttätigkeit mehrere Teiltätigkeiten mit deutlich unterschiedlichen Lastenhandhabungen auf, sind diese getrennt einzuschätzen und zu dokumentieren.
Zur Beurteilung sind 3 Schritte erforderlich: 1. Bestimmung der Zeitwichtung, 2. Bestimmung der Wichtung der Leitmerkmale und 3. Bewertung. Bei der Bestimmung der Wichtungen ist grundsätzlich die Bildung von Zwischenstufen (Interpolation) erlaubt. Eine Häufigkeit von 40 ergibt z. B. die Zeitwichtung 3.
1. Schritt: Bestimmung der Zeitwichtung
Die Bestimmung der Zeitwichtung erfolgt anhand der Tabelle getrennt für Ziehen und Schieben über kurze Distanzen mit häufigem Anhalten und Ziehen und Schieben über längere Distanzen.
Beim Ziehen und Schieben über kurze Dienstanzen mit häufigem Anhalten wird die Häufigkeit zu Grunde gelegt.
Beim Ziehen und Schieben über längere Dienstanzen wird der Gesamtweg zu Grunde gelegt.
Der Grenzwert des Einzelweges von 5 m ist hierbei als grobe Hilfestellung anzusehen. Im Zweifelsfall sollte danach entschieden werden, welches Kriterium häufigervorkommt: Anfahren und Abbremsen oder länger anhaltendes Ziehen.
2. Schritt: Bestimmung der Wichtung von Masse, Positioniergenauigkeit, Geschwindigkeit, Körperhaltung und Ausführungsbedingungen
- 2.1
Zu bewegende Massen
Die Bestimmung erfolgt anhand der Tabelle unter Berücksichtigung der zu bewegenden Masse (Gewicht von Fördermittel plus Ladung) und der Art des Transportes (Flurförderzeug, Hilfsmittel). Sehr häufig werden deichsellose Wagen mit Rollen verwendet. Hierbei ist zwischen (lenkbaren) Lenkrollen und (nicht lenkbaren) Bockrollen zu unterscheiden.
Werden im Verlauf der zu beurteilenden Teiltätigkeit unterschiedliche Lasten gehandhabt, so kann ein Mittelwert gebildet werden. Zum Vergleich können auch Spitzenlastwerte verwendet werden. Dann muss jedoch die geringere Häufigkeit dieser Spitzen zu Grunde gelegt werden, auf keinen Fall die Gesamthäufigkeit.
- 2.2
Positioniergenauigkeit und Bewegungsgeschwindigkeit
Die Bestimmung erfolgt anhand der Tabelle. Die Bewegungsgeschwindigkeit "schnell" entspricht dem normalen Gehen. Sollten in Sonderfällen deutlich schnellere Bewegungen vorliegen, kann die Tabelle sinngemäß erweitert und eine 4 bzw. 8 vergeben werden. Interpolationen sind zulässig.
- 2.3
Körperhaltung
Die Bestimmung der Körperhaltungswichtung erfolgt anhand der Piktogramme in der Tabelle. Es sind die für die Teiltätigkeit charakteristischen Körperhaltungen beim Handhaben der Lasten zu verwenden. Werden unterschiedliche Körperhaltungen eingenommen, so kann ein Mittelwert aus den Haltungswichtungen für die zu beurteilende Teiltätigkeit gebildet werden.
- 2.4
Ausführungsbedingungen
Zur Bestimmung der Ausführungsbedingungswichtung sind die zeitlich überwiegenden Ausführungsbedingungen zu verwenden. Gelegentlicher Diskomfort ohne sicherheitstechnische Bedeutung ist nicht zu berücksichtigen.
3. Schritt: Die Bewertung
Die Bewertung jeder Tätigkeit erfolgt anhand eines teiltätigkeitsbezogenen Punktwertes (Berechnung durch Addition der Wichtungen der Leitmerkmale und Multiplikation mit der Zeitwichtung). Wenn Frauen diese Tätigkeit ausführen, wird der Punktwert mit dem Faktor 1,3 multipliziert. Hierbei werden die geschlechtsbezogenen Unterschiede im Hinblick auf Körpermaße, physische Leistungsvoraussetzungen, biomechanische Belastbarkeit und arbeitstechnische Kompensationsmechanismen berücksichtigt.
Bewertungsgrundlage ist die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Schädigung. Art und Höhe des Schadens werden dabei nicht näher definiert. Berücksichtigt sind biomechanische und physiologische Wirkungsmechanismen in Verbindung mit Dosismodellen. Es gilt, dass die interne Belastung des Muskel-Skelett-Systems entscheidend von den aufzubringenden Körperkräften abhängt. Diese Körperkräfte werden vom Gewicht des zu bewegenden Gegenstandes, den Beschleunigungswerten und den 21 Fahrwiderständen bestimmt. Ungünstige Körperhaltungen und steigende Belastungsdauer und/oder -häufigkeit, erhöhen die interne Belastung. Die Hinweise am Ende des Bewertungsformblattes sind zu beachten.
Zusammenfassende Bewertungen bei mehreren Tätigkeiten sind problematisch, da sie über die Aussagefähigkeit dieser orientierenden Analyse hinausgehen. Sie erfordern in der Regel weiter gehende arbeitsanalytische Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung.
Ableitbare Gestaltungsnotwendigkeiten. Aus dieser Gefährdungsabschätzung sind sofort Gestaltungsnotwendigkeiten und -ansätze erkennbar. Grundsätzlich sind die Ursachen hoher Wichtung zu beseitigen. Im Einzelnen sind das:
bei hoher Zeitwichtung organisatorische Regelungen,
bei hoher Massewichtung die Reduzierung des Lastgewichts, oder der Einsatz geeigneterer Flurförderzeuge,
bei hohen Wichtungen der Bewegungsgeschwindigkeit und Positioniergenauigkeit die Verwendung von Radführungen und Anschlagpuffern bzw. Verringerung des Arbeitspensums und
bei hoher Haltungswichtung die Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung.
Die Ausführungsbedingungen sollten immer "gut" sein.
Beurteilung von Ziehen und Schieben anhand von Leitmerkmalen | Version September 2002 |
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Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), Franz-Josef-Roeder-Str. 23, 66119 Saarbrücken |
Die Gesamttätigkeit ist ggf. in Teiltätigkeiten zu gliedern. Jede Teiltätigkeit mit erheblichen körperlichen Belastungen ist getrennt zu beurteilen.
Arbeitsplatz/Teiltätigkeit: .................................................................................................................................................. |
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1. Schritt: Bestimmung der Zeitwichtung(Nur eine zutreffende Spalte auswählen)
Ziehen und Schieben über kurze Distanzen oder häufiges Anhalten (Einzelweg < 5 m) | Ziehen und Schieben über längere Distanzen (Einzelweg ≥ 5 m) | ||||||
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Anzahl am Arbeitstag | Zeitwichtung | Gesamtweg am Arbeitstag | Zeitwichtung | ||||
< 10 | 1 | < 300 m | 1 | ||||
10 | bis | < 40 | 2 | 300 m | bis | < 1 km | 2 |
40 | bis | < 200 | 4 | 1 km | bis | < 4 km | 4 |
200 | bis | < 500 | 6 | 4 km | bis | < 8 km | 6 |
500 | bis | < 1.000 | 8 | 8 km | bis | < 16 km | 8 |
≥ 1.000 | 10 | ≥ 16 km | 10 | ||||
Beispiele: Bedienen von Manipulatoren, Bestücken von Maschinen, Essenverteilen im Krankenhaus. | Beispiele: Müllabfuhr, Möbeltransport in Gebäuden auf Rollen, Aus- und Umladen von Containern. |
2. Schritt: Bestimmung der Wichtungen von Masse, Positioniergenauigkeit, Geschwindigkeit, Körperhaltung und Ausführungsbedingungen
Rote Zahlen*): Kritisch, da die Kontrolle der Bewegung von Flurförderzeug/Last stark von der Geschicklichkeit und Körperkraft abhängt.
Rote Felder ohne Zahlen**): Grundsätzlich zu vermeiden, da die erforderlichen Aktionskräfte leicht die maximalen Körperkräfte übersteigen können.
Redaktionell hier fett kursiv formatiert.
Redaktionell hier mit X X X gekennzeichnet.
Zu bewegende Masse (Lastgewicht) | Flurförderzeug, Hilfsmittel | ||||||
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Rollend | Ohne, Last wird gerollt | Karren | Wagen, Roller, Trolleys ohne Bockrollen (nur Lenkrollen) | Gleiswagen, Handwagen, Handhubwagen, Rollenbahnen, Wagen mit Bockrollen | Manipulatoren, Seilbalancer | ||
< 50 kg | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | ||
50 | bis | < 100 kg | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
100 | bis | < 200 kg | 1,5 | 2 | 2 | 1,5 | 2 |
200 | bis | < 300 kg | 2 | 4 | 3 | 2 | 4 |
300 | bis | < 400 kg | 3 | X X X | 4 | 3 | X X X |
400 | bis | < 600 kg | 4 | X X X | 5 | 4 | X X X |
600 | bis | < 1.000 kg | 5 | X X X | X X X | 5 | X X X |
≥ 1.000 kg | X X X | X X X | X X X | X X X | X X X |
Fortsetzung 2. Schritt
Zu bewegende Masse (Lastgewicht) | |||
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Gleitend | |||
< 10 kg | 1 | ||
10 | bis | < 25 kg | 2 |
25 | bis | < 50 kg | 4 |
> 50 kg | X X X |
Positioniergenauigkeit | Bewegungsgeschwindigkeit | |
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langsam(< 0,8 m/s) | schnell(0,8 bis 1,3 m/s) | |
Gering
| 1 | 2 |
Hoch
| 2 | 4 |
Anmerkung: Die mittlere Schrittgeschwindigkeit beträgt ca. 1 m/s
Fortsetzung 2. Schritt
Körperhaltung | |||
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Rumpf aufrecht, keine Verdrehung | Rumpf leicht vorgeneigt und oder leicht verdreht (einseitiges Ziehen) | Stärkere Neigung des Körpers in Bewegungsrichtung Hocken, Knien, Bücken | Kombination von Bücken und Verdrehen |
1 | 2 | 3 | 4 |
Es ist die typische Körperhaltung zu berücksichtigen. Die beim Anfahren, Abbremsen und Rangieren möglicherweise deutlichere Rumpfneigung ist zu vernachlässigen, wenn sie nur gelegentlich auftritt.
Ausführungsbedingungen | ||
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0 | Gut | • Fußboden oder andere Fläche eben, fest, glatt, trocken, • ohne Neigung, • Keine Hindernisse im Bewegungsraum, • Rollen oder Räder leichtgängig, kein erkennbarer Verschleiß der Radlager |
2 | Eingeschränkt | • Fußboden verschmutzt, etwas uneben, weich, • geringe Neigung bis 2°, • Hindernisse im Bewegungsraum, die umfahren werden müssen, • Rollen oder Räder verschmutzt, nicht mehr ganz leichtgängig, Lager ausgeschlagen |
4 | Schwierig | • unbefestigter oder grob gepflasterter Fahrweg, Schlaglöcher, starke Verschmutzung, • Neigung 2° bis 5°, • Flurförderzeuge müssen beim Anfahren "losgerissen" werden, • Rollen oder Räder verschmutzt, schwergängig |
8 | Kompliziert | • Stufen, Treppen, Absätze, • Neigung > 5°, • Kombinationen der Merkmale von "Eingeschränkt" und "Schwierig" |
In der Tabelle nicht genannte Merkmale sind sinngemäß zu ergänzen.
3. Schritt: Bewertung
Die für diese Tätigkeiten zutreffenden Wichtungen sind in das Schema einzutragen und auszurechnen. |
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Masse/Flurförderzeug | |_______| | |||||||||
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+ | Positioniergenauigkeit/Bewegungsgeschwindigkeit | |_______| | ||||||||
+ | Haltungswichtung | |_______| | ||||||||
+ | Ausführungsbedingungswichtung | |_______| | ||||||||
= | Summe | |_______| | × | Zeitwichtung | |_______| | × | Für weibliche Beschäftigte 1,3 | = | Punktwert | |_______| |
Anhand des errechneten Punktwertes und der folgenden Tabelle kann eine grobe Bewertung vorgenommen werden.
Risikobereich1) | Punktwert | Beschreibung |
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< 10 | Geringe Belastung, Gesundheitsgefährdung durch körperliche Überbeanspruchung ist unwahrscheinlich. | |
10 bis < 25 | Erhöhte Belastung, eine körperliche Überbeanspruchung ist bei vermindert belastbaren Personen 2) möglich. Für diesen Personenkreis sind Gestaltungsmaßnahmen sinnvoll. | |
25 bis < 50 | Wesentlich erhöhte Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist auch für normal belastbare Personen möglich. Gestaltungsmaßnahmen sind angezeigt. | |
≥ 50 | Hohe Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist wahrscheinlich. Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich. |
Die Grenzen zwischen den Risikobereichen sind auf Grund der individuellen Arbeitstechniken und Leistungsvoraussetzungen fließend. Damit darf die Einstufung nur als Orientierungshilfe verstanden werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit steigenden Punktwerten die Belastung des Muskel-Skelett-Systems zunimmt.
Vermindert belastbare Personen sind in diesem Zusammenhang Beschäftigte, die älter als 40 oder jünger als 21 Jahre alt, Neulinge im Beruf oder durch Erkrankungen leistungsgemindert sind.
Hinweise: Im Allgemeinen ist beim Ziehen und Schieben das gesamte Muskel-Skelett-System belastet, besonders jedoch der Hand-Arm-Schulter-Bereich. In Abhängigkeit von den konkreten Kraftaufwendungen und Körperhaltungen können aber auch die Lendenwirbelsäule, die Hüft- oder Kniegelenke verstärkt belastet sein. Da die Körperkräfte im Vergleich zum Heben und Tragen deutlich geringer und vielseitiger sind, ist der Nachweis von chronischen Überlastungsschäden schwierig. Typisch ist beim Ziehen und Schieben eine Gefährdung des Muskel-Skelett-Systems durch plötzliche Überbelastungen als Folge von Anstoßen, Wegrutschen oder unerwarteten und hohen Kräften beim Richtungswechsel oder Anhalten. |
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