Anhang 1 TRGS 407 - zu TRGS 407 Einteilung der Gase in Gruppen und gasspezifische Maßgaben
(1) Die besonderen Maßgaben der folgenden Tabellen gelten für innerbetriebliche Tätigkeiten mit Gasen, wie z. B. das Füllen für Zwecke der innerbetrieblichen Verwendung. Die Gefahrgutvorschriften einschließlich ADR /1/ und RID bleiben durch die Bemerkungen und besonderen Maßgaben in den folgenden Tabellen unberührt.
(2) Folgende Erläuterungen gelten für die Tabellen:
- 1.
Gase werden in den Tabellen als stark korrosiv bezeichnet, wenn sie Behälter- bzw. Konstruktionswerkstoffe stark angreifen (nicht zu verwechseln mit der Einstufung als hautätzend bzw. hautreizend).
- 2.
Der Klassifizierungscode (KC) nach Gefahrgutrecht (siehe auch ADR 2.2.2.1.2 und 2.2.2.1.3) hat folgende Bedeutungen:
1 = verdichtetes Gas, 2 = verflüssigtes Gas, 3 = tiefgekühlt verflüssigtes Gas, 4 = gelöstes Gas, A = erstickend, O = oxidierend, F = entzündbar, T = giftig, TF = giftig, entzündbar, TC = giftig, ätzend, TO = giftig, oxidierend, TFC = giftig, entzündbar, ätzend, TOC = giftig, oxidierend, ätzend.
- 3.
Zur Vermeidung von Gefährdungen durch Verwechslungen (z. B. die Verwechslung von entzündbaren und oxidierenden Gasen) sollen die seitlichen Anschlussstutzen gemäß DIN 4771-1 gewählt werden. Daher wird bei Gasen, bei denen eine mögliche Verwechslung besondere Gefährdungen birgt, in den folgenden Tabellen explizit auf bestimmte Ausgangsanschlüsse hingewiesen.
- 4.
Verschlussmuttern werden im Gefahrgutrecht auch als Stopfen oder Kappe bezeichnet.
A.1.1 Reine Gase
Tabelle 1:
Permanentgase mit einer kritischen Temperatur Tk ≤ -50 °C: Diese Gase lassen sich unter Druck nicht verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit in die Gruppen 1.1 und 1.2 unterteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise manometrisch bestimmt.
Permanentgase, Gruppe 1.1: nicht entzündbar | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Argon Ar | - 122,4 | - 185,9 | 1,38 | 1006 1951 | 1A 3A | ||
Fluor F2 | - 129,0 | - 188,1 | 1,31 | Ja | 1045 | 1TOC | |
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Die Werkstoffauswahl zur Verwendung mit Fluor (inklusive ausreichender Passivierung des Stahls) ist von besonderer Bedeutung, da ansonsten spontan heftige Reaktionen auftreten können. Aluminiumlegierungen dürfen nicht verwendet werden. | ||||||
2. | Die meisten üblichen Dichtmaterialien sind für Fluor nicht geeignet und können sich spontan entzünden (wie z. B. Dichtmaterialien in der Verschlussmutter). Deshalb dürfen nur speziell für Fluor geeignete Werkstoffe (z. B. PTFE und andere vollfluorierte Kunststoffe) verwendet werden. | ||||||
3. | Eine Flasche darf nicht mehr als 5 kg Fluor enthalten. | ||||||
4. | Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Chlor zu verwendende 1"Gewinde haben. | ||||||
5. | Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen für Fluor geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben. Sie müssen bis zu einem Überdruck von 40 bar gasdicht sein. | ||||||
6. | Für Beförderung und Lagerung müssen die Verschlussmuttern fest aufgeschraubt sein. | ||||||
7. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
8. | Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden. | ||||||
9. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h. der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Helium He | - 268,0 | - 268,9 | 0,14 | 1046 1963 | 1A 3A | ||
Krypton Kr | - 63,8 | - 153,4 | 2,90 | 1056 1970 | 1A 3A | ||
Neon Ne | - 228,8 | - 246,0 | 0,70 | 1065 1913 | 1A 3A | ||
Sauerstoff O2 | - 118,4 | - 183,0 | 1,10 | 1072 1073 | 1O 3O | ||
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Völlig entleerte Flaschen für Tauch- und Atemschutzgeräte sind vor dem Füllen (mit Sauerstoff oder mit einem sauerstoffhaltigen Gemisch) einer Besichtigung des Flascheninnern zu unterziehen. Die Flasche darf nur gefüllt werden, wenn sich das Innere der Flasche in einem einwandfreien Zustand befindet oder der einwandfreie Zustand wieder hergestellt worden ist. Dies gilt auch, wenn dem Sauerstoff noch andere Stoffe beigemischt sind. | ||||||
2. | Gasberührte Ausrüstungsteile (Armaturen und Rohrleitungen) müssen in Abhängigkeit von Druck und Temperatur ausgewählt werden. Hinweise hierzu gibt es in den entsprechenden Tabellen zur DGUV Information 213-073. | ||||||
3. | Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden. | ||||||
Stickstoff N2 | - 146,9 | - 195,8 | 0,97 | 1066 1977 | 1A 3A | ||
Stickstoffmonoxid NO | - 92,9 | - 151,8 | 1,04 | 1660 | 1TOC | ||
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Trockenes Stickstoffmonoxid greift ferritische Stähle praktisch nicht an. Es bildet mit Sauerstoff sofort NO2 bzw. N2O4. Feuchtes N2O4 greift Stahl stark an. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Es dürfen nur Flaschen bis zu einem Fassungsraum von 85 l verwendet werden. | ||||||
2. | Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Chlor zu verwendende 1"-Gewinde haben. |
Permanentgase, Gruppe 1.2: entzündbar | |||||||
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Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Deuterium D2 | - 234,8 | - 249,5 | 0,14 | 1957 | 1F | ||
Kohlenmonoxid CO | - 140,2 | - 191,5 | 0,97 | 1016 | 1TF | ||
Bei Behältern aus Stahl besteht Gefahr der Spannungsrisskorrosion durch Verunreinigung mit Schwefelwasserstoff. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
2. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d.h. der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
3. | Bei Verwendung von Behältern aus Stahl gelten für Kohlenmonoxid und Gasgemische, die Kohlenmonoxid enthalten, die besonderen Maßgaben für Schwefelwasserstoff (s. Gruppe 3.2) sinngemäß. | ||||||
Methan CH4 | - 82,5 | - 161,5 | 0,55 | 1971 1972 | 1F 3F | ||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Es darf nur Methan gefüllt werden, das frei von Cyanwasserstoff ist. Methan, das Schwefelverbindungen enthält, darf nur gefüllt werden, wenn die Schwefelverbindungen nach Art und Menge keine Spannungsrisskorrosion verursachen können. | ||||||
2. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
3. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d.h. der Taupunkt < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Wasserstoff H2 | - 239,9 | - 252,8 | 0,07 | 1049 1966 | 1F 3F |
Tabelle 2:
Gase mit einer kritischen Temperatur -50 °C < Tk ≤ 65 °C: Diese Gase lassen sich nur unter vergleichsweise hohem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 2.1 bis 2.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch bestimmt.
Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 2.1: nicht entzündbar, chemisch stabil | |||||||
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Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Bortrifluorid BF3 | - 12,2 | - 100,3 | 2,37 | 1008 | 2TC | ||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Das Gas ist nach Gewicht zu füllen. | ||||||
2. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
3. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Chlortrifluormethan (R13) CClF3 | 28,8 | - 81,9 | 3,64 | 1022 | 2A | ||
Chlorwasserstoff HCl | 51,5 | - 85,0 | 1,27 | Ja | 1050 | 2TC | |
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
2. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Kohlendioxid CO2 | 31,0 | - 78,5* | 1,53 | 1013 2187 | 2A 3A | ||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
2. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < -40 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Schwefelhexafluorid SF6 | 45,6 | - 63,8* | 5,11 | 1080 | 2A | ||
Stickstofftrifluorid NF3 | - 39,3 | - 129,0 | 2,44 | 2451 | 2O | ||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben. | ||||||
2. | Die Behälter müssen innen trocken und frei sein von Stoffen, die mit dem Gas in gefährlicher Weise reagieren können. | ||||||
Tetrafluormethan (R14) CF4 | - 45,7 | - 128,0 | 3,04 | 1982 | 2A | ||
Trifluormethan (R23) CHF3 | 26,0 | - 82,2 | 2,44 | 1984 | 2A | ||
Xenon Xe | 16,6 | - 108,1 | 4,56 | 2036 2591 | 2A 3A |
Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 2.2: entzündbar, chemisch stabil | |||||||
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Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Ethan C2H6 | 32,3 | - 88,6 | 1,05 | 1035 1961 | 2F 3F | ||
Ethylen C2H4 | 9,2 | - 103,8 | 0,97 | 1962 1038 | 2F 3F | ||
Phosphan PH3 | 51,9 | - 87,8 | 1,18 | 2199 | 2TC | ||
Pyrophores Gas, kann sich an Luft von selbst entzünden. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Es dürfen nur Flaschen mit einem Fassungsraum bis zu 85 l verwendet werden. | ||||||
2. | Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Wasserstoff zu verwendende Gewinde W 21,80 x 1/14 LH haben. | ||||||
3. | Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben. | ||||||
4. | Für Beförderung und Lagerung müssen die Verschlussmuttern fest aufgeschraubt sein. | ||||||
5. | Jede Flasche ist vor dem Füllen mit gereinigtem Wasserstoff zu spülen und anschließend zu evakuieren. | ||||||
6. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
7. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
8. | Bei Tätigkeiten mit Phosphan ist Gasdichtheit durch Prüfung sicherzustellen. | ||||||
Monosilan SiH4 | - 3,5 | - 111,4 | 1,11 | 2203 | 2F | ||
Pyrophores Gas, kann sich an Luft von selbst entzünden. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Es dürfen nur Flaschen aus Stahl mit einem Fassungsraum bis zu 85 l verwendet werden. | ||||||
2. | Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Wasserstoff zu verwendende Gewinde W 21,80 x 1/14 LH haben. | ||||||
3. | Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben. | ||||||
4. | Für Beförderung und Lagerung müssen die Verschlussmuttern fest aufgeschraubt sein. | ||||||
5. | Jede Flasche ist vor dem Füllen mit gereinigtem Wasserstoff zu spülen und anschließend zu evakuieren. |
Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 2.3: chemisch instabil | |||||||
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Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Difluorethylen (R1132a) C2H2F2 | 29,7 | - 84,0 | 2,23 | 1959 | 2F | ||
Distickstoffoxid N2O | 36,4 | - 88,5 | 1,53 | 1070 | 2O | ||
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Ozon O3 | - 12,1 | - 110,5 | 1,66 | ||||
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Ozon wird im Allgemeinen nicht in verflüssigter Form gehandhabt. Es darf auch nicht transportiert werden und hat daher keine UN-Nr. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
Die Verflüssigung von Ozon muss unbedingt vermieden werden, da es sich in flüssiger Phase leicht zur Explosion bringen lässt. | |||||||
Vinylfluorid (Fluorethen) (R1141) C2H3F | 54,7 | - 72,2 | 1,62 | 1860 | 2F |
Tabelle 3:
Gase mit einer kritischen Temperatur Tk > 65 °C: Diese Gase lassen sich bereits unter vergleichsweise geringem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 3.1 bis 3.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch oder volumetrisch bestimmt.
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 3.1: nicht entzündbar, chemisch stabil | |||||||
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Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Bortrichlorid BCl3 | 178,8 | 12,5 | 4,06 | 1741 | 2TC | ||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
2. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Bromchlordifluormethan (R12B1) CBrClF2 | 154,0 | - 3,3 | 5,88 | 1974 | 2A | ||
Bromtrifluormethan (R13B1) CBrF3 | 66,8 | - 57,9 | 5,23 | ||||
Bromwasserstoff HBr | 89,9 | - 66,7 | 2,82 | Ja | 1048 | 2TC | |
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
2. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Carbonylchlorid (Phosgen) COCl2 | 182,3 | 7,4 | 3,50 | 1076 | 2TC | ||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
2. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Chlor Cl2 | 144,0 | - 34,1 | 2,49 | Ja | 1017 | 2TOC | |
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben. | ||||||
2. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
3. | Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden. | ||||||
4. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Chlordifluormethan (R22) CHClF2 | 96,2 | - 40,6 | 2,99 | 1018 | 2A | ||
Chlorpentafluorethan (R115) C2ClF5 | 80,0 | - 39,1 | 5,44 | 1020 | 2A | ||
2-Chlor-1,1,1-trifluorethan (R133a) C2H2ClF3 | 150,0 | 6,9 | 4,09 | 1983 | 2A | ||
Chlortrifluorid ClF3 | 174,0 | 11,8 | 3,29 | 1749 | 2TOC | ||
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
2. | Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden. | ||||||
3. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Dichlordifluormethan (R12) CCl2F2 | 112,0 | - 24,9 | 4,26 | 1028 | 2A | ||
Dichlorfluormethan (R21) CHCl2F | 178,5 | 8,9 | 3,65 | 1029 | 2A | ||
Dichlortetrafluorethan (R114) C2Cl2F4 | 145,7 | 3,5 | 6,11 | 1958 | 2A | ||
Heptafluorpropan (R227) C3HF7 | 100,0 | - 17,0 | (5,87) | 3296 | 2A | ||
Hexafluorpropen (R1216) C3F6 | 86,2 | - 29,6 | (5,28) | 1858 | 2A | ||
Oktafluorcyclobutan (RC318) C4F8 | 115,3 | - 6,4 | 7,17 | 1976 | 2A | ||
Oktafluorpropan (R218) C3F8 | 71,9 | - 36,7 | 8,54 | 2424 | 2A | ||
Pentafluorethan (R125) C2HF5 | 66,2 | - 48,1 | 1,21 | 3220 | 2A | ||
Schwefeldioxid SO2 | 157,5 | - 10,0 | 2,26 | Ja | 1079 | 2TC | |
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
2. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Stickstofftetroxid N2O4 | 158,2 | 21,1 | 2,83 | Ja | 1975 | 2TOC | |
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
2. | Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden. | ||||||
3. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Sulfurylfluorid SO2F2 | 91,8 | - 55,4 | 3,47 | 2191 | 2T | ||
1,1,1,2-Tetrafluorethan (R134a) C2H2F4 | 101,0 | - 26,1 | 3,59 | 3159 | 2A | ||
Besondere Maßgaben: | |||||||
Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | |||||||
Trifluoracetylchlorid CF3COCl | (109) | (- 24,8) | (4,57) | 3057 | 2TC | ||
Besondere Maßgaben: | |||||||
Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h. der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | |||||||
Wolframhexafluorid WF6 | 170,0 | 17,1 | 10,28 | 2196 | 2TC | ||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Es sind nur Flaschen bis zu einem Fassungsraum von 85 l zulässig. | ||||||
2. | Die Behälter müssen innen trocken und frei sein von Stoffen, die mit dem Gas in gefährlicher Weise reagieren. | ||||||
3. | Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben. | ||||||
4. | Das Gas darf bis zu einem Gesamtüberdruck von 5 bar (bei 15 °C) mit Argon überlagert werden. |
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 3.2: entzündbar, chemisch stabil | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Ethylamin C2H5NH2 | 183,4 | 16,6 | 1,61 | 1036 | 2F | ||
Ethylchlorid (R160) C2H5Cl | 187,2 | 12,3 | 2,31 | 1037 | 2F | ||
Ammoniak NH3 | 132,4 | - 33,4 | 0,60 | 1005 | 2TC | ||
n-Butan C4H10 | 152,0 | - 0,5 | 2,11 | 1011 | 2F | ||
i-Butan C4H10 | 135,0 | - 11,7 | 2,11 | 1969 | 2F | ||
1-Buten C4H8 | 146,4 | - 6,2 | 2,00 | 1012 | 2F | ||
cis-2-Buten C4H8 | 162,4 | 3,7 | 2,00 | 1012 | 2F | ||
trans-2-Buten C4H8 | 155,5 | 0,9 | 2,00 | 1012 | 2F | ||
i-Buten C4H8 | 144,7 | - 7,1 | 2,00 | 1055 | 2F | ||
Chlordifluorethan (R142b) C2H3ClF2 | 137,1 | - 9,6 | 3,61 | 2517 | 2F | ||
Cyclopropan C3H6 | 124,6 | - 32,9 | 1,45 | 1027 | 2F | ||
Dichlorsilan SiH2Cl2 | 176,3 | 8,4 | 3,56 | 2189 | 2TFC | ||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das Gewinde 1 LH haben. | ||||||
2. | Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben. | ||||||
3. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
1,1-Difluorethan (R152a) C2H4F2 | 113,5 | - 25,0 | 2,34 | 1030 | 2F | ||
Difluormethan (R32) CH2F2 | 78,4 | - 51,7 | 1,82 | 3252 | 2F | ||
Dimethylether C2H6O | 126,9 | - 24,8 | 1,63 | 1033 | 2F | ||
Dimethylamin C2H6NH | 164,6 | 7,4 | 1,60 | 1032 | 2F | ||
Dimethylsilan (CH3)2SiH2 | 125,0 | - 19,6 | 2,11 | ||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
Die besonderen Maßgaben für Methylsilan (s. Gruppe 3.2) gelten sinngemäß. | |||||||
Methanthiol CH3SH | 196,8 | 6,0 | 1,70 | 1064 | 2TF | ||
Bei Behältern aus Stahl besteht die Gefahr der Spannungsrisskorrosion durch Verunreinigungen mit Schwefelwasserstoff. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
2. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
3. | Die besonderen Maßgaben für Schwefelwasserstoff (s. Gruppe 3.2) gelten für Methanthiol und Gemische, die Methanthiol enthalten, sinngemäß. | ||||||
Methylamin CH3NH2 | 156,9 | - 6,3 | 1,80 | 1061 | 2F | ||
Methylbromid (R40B1) CH3Br | 194,0 | 3,6 | 3,07 | 1062 | 2T | ||
Methylchlorid (R40) CH3Cl | 143,0 | - 23,8 | 1,78 | 1063 | 2F | ||
Methylsilan CH3SiH3 | 79,3 | - 57,5 | 1,61 | ||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Wasserstoff zu verwendende Gewinde W 21,80 x 1/14 LH haben. | |||||||
Propan C3H8 | 96,8 | - 42,1 | 1,55 | 1978 | 2F | ||
Propen C3H6 | 91,8 | - 47,7 | 1,48 | 1077 | 2F | ||
Schwefelwasserstoff H2S | 100,4 | - 60,2 | 1,19 | Ja | 1053 | 2TF | |
Es besteht die Gefahr der Spannungsrisskorrosion. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
2. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Besondere Maßgaben für Behälter aus Stahl: | |||||||
1. | Werkstoffe müssen gegen Wasserstoffversprödung beständig sein. | ||||||
2. | Ein Behälter, bei dem Verdacht auf Sulfid-Spannungskorrosion besteht, darf nicht gefüllt werden. Ein Behälter, dessen Inneres bei der Besichtigung den Eindruck der "Grübchenbildung" erweckt, darf nur weiterverwendet werden, wenn nach einer geeigneten Untersuchung der inneren Behälteroberfläche der Behälter freigegeben wurde. Als geeignete Untersuchungen gelten das Magnetpulververfahren und die Ultraschallprüfung. | ||||||
3. | Die Behälter sollen nicht vollständig entleert werden. Ist ein Behälter vollständig entleert worden, so muss er vor dem Füllen einer geeigneten Innenbehandlung unterzogen werden. | ||||||
4. | Ein mit "Schwefelwasserstoff" gekennzeichneter Behälter darf auf ein anderes Gas nur umgestempelt werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass Sulfid-Spannungskorrosion nicht eingetreten ist. | ||||||
5. | Die Maßgaben 1 bis 4 gelten auch für Gemische, die Schwefelwasserstoff enthalten. | ||||||
1,1,1-Trifluorethan (R143a) C2H3F3 | 73,0 | - 47,6 | 2,95 | 2035 | 2F | ||
3,3,3-Trifluorpropen (TFP) C3H3F3 | 107,0 | - 30,0 | 3,32 | ||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | |||||||
Trimethylamin (CH3)3N | 160,2 | 2,9 | 2,00 | 1083 | 2F | ||
Trimethylsilan (CH3)3SiH | 155,0 | 6,7 | (2,61) | ||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
Die besonderen Maßgaben für Methylsilan (s. Gruppe 3.2) gelten sinngemäß. |
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 3.3: chemisch instabil (in der Regel entzündbar) | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | ||
Ethylenoxid C2H4O | 195,8 | 10,5 | 1,52 | 1040 | 2TF | |||
Chemisch instabiles Gas, kann auch ohne Luftsauerstoff beim Wirksamwerden einer Zündquelle explosionsartig reagieren. | ||||||||
Besondere Maßgaben: | ||||||||
1. | Für Behälter mit einem Volumen von V > 1m3 muss die Gasphase inertisiert werden. Über die erforderlichen Kenntnisse und die Fachkunde zur Beurteilung der Inertisierung ethylenoxidhaltiger Gasphasen verfügt die BAM. | |||||||
2. | Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich (siehe z. B. Gefahrgutvorschriften). | |||||||
1,2-Butadien C4H6 | 170,6 | 10,9 | 1,95 | 1010 | 2F | |||
Besondere Maßgaben: | ||||||||
1. | Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich (siehe z. B. Gefahrgutvorschriften). | |||||||
2. | Der Volumengehalt des Sauerstoffes in der Gasphase darf 50 ppm nicht übersteigen. | |||||||
1,3-Butadien C4H6 | 152,0 | - 4,5 | 1,92 | 1010 | 2F | |||
Butadien ist zwar nicht als chemisch instabil eingestuft (UN-Prüfhandbuch, Section 35), kann aber bereits mit Spuren von Sauerstoff Peroxide bilden, die dann zu explosionsartigen Reaktionen führen können. | ||||||||
Besondere Maßgaben | ||||||||
1. | Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich (siehe z. B. Gefahrgutschriften). | |||||||
2. | Dem Gas muss ein Stabilisator in ausreichender Menge zugegeben sein. | |||||||
Chlorcyan ClCN | (175,0) | 12,9 | 2,19 | 1589 | 2TC | |||
Chlorcyan ist bei nicht-atmosphärischen Bedingungen ein chemisch instabiles Gas, das ohne Anwesenheit anderer Stoffe gefährlich reagieren kann. Chlorcyan ist nicht entzündbar. Bei Behältern aus Stahl besteht die Gefahr der Spannungsrisskorrosion bei Anwesenheit von Cyaniden. | ||||||||
Besondere Maßgaben | ||||||||
1. | Um gefährliche Reaktionen zu vermeiden, muss das Gas in bestimmter Reinheit vorliegen und ein geeigneter Stabilisator in ausreichender Menge beigegeben sein. Über die erforderlichen Kenntnisse und die Fachkunde zur Beurteilung der Stabilisierung verfügt die BAM. | |||||||
2. | Es dürfen nur Flaschen und Flaschenbündel verwendet werden. | |||||||
3. | Ein Behälter, bei dem der Verdacht auf Spannungsrisskorrosion besteht, darf nur gefüllt werden, wenn nach einer geeigneten Untersuchung der inneren Behälteroberfläche der Behälter freigegeben wurde. | |||||||
4. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | |||||||
5. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | |||||||
Besondere Maßgaben für Behälter aus Stahl: | ||||||||
1. | Die Behälter sollen nicht vollständig entleert werden. Ist ein Behälter vollständig entleert worden, so muss er vor dem Füllen einer geeigneten Innenbehandlung unterzogen werden. | |||||||
2. | Die Maßgabe 1 gilt auch für Gemische, die Chlorcyan enthalten. | |||||||
Chlortrifluorethylen (R1113) C2ClF3 | 105,8 | - 28,4 | 4,11 | 1082 | 2TF | |||
Besondere Maßgaben | ||||||||
1. | Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich (siehe z. B. Gefahrgutvorschriften). | |||||||
2. | Dem Gas muss ein geeigneter Stabilisator in ausreichender Menge zugegeben sein. | |||||||
Cyanwasserstoff HCN | 183,5 | 25,7 | 0,95 | 1051 | TF1 | |||
Bei Behältern aus Stahl besteht die Gefahr der Spannungsrisskorrosion bei Anwesenheit von Cyaniden. | ||||||||
Besondere Maßgaben: | ||||||||
1. | Die besonderen Maßgaben für Chlorcyan (s. Gruppe 3.3) gelten entsprechend. | |||||||
2. | Es darf nur Cyanwasserstoff gefüllt werden, dessen Wassergehalt 3 % nicht übersteigt und der frei von Alkalien oder anderen Stoffen ist, die eine Polymerisation begünstigen. | |||||||
3. | Vom Datum des Füllens an muss der Inhalt jeder gefüllten Flasche innerhalb eines Jahres entweder zum Verbrauch entnommen oder gefahrlos vernichtet werden. | |||||||
Dicyan C2N2 | 126,6 | - 21,2 | 1,80 | 1026 | 2TF | |||
Besondere Maßgaben | ||||||||
1. | Es dürfen nur Flaschen bis zu einem Fassungsraum von 50 I verwendet werden. | |||||||
2. | Bei Verwendung von unlegierten Baustählen muss das Gas trocken sein. | |||||||
3. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | |||||||
4. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | |||||||
Vinylbromid (R1140B1) C2H3Br | 198,0 | 15,7 | 3,7 | 1085 | 2F | |||
Vinylchlorid (R1140) C2H3Cl | 156,5 | - 13,7 | 2,16 | 1086 | 2F | |||
Vinylmethylether C3H6O | 172,0 | 6,0 | 2,06 | 1087 | 2F | |||
Besondere Maßgaben | ||||||||
Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich. |
Acetylen: entzündbar, chemisch instabil | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Acetylen C2H2 | 35,2 | - 84,0* | 0,91 | 1001 3374 | 4F 2F | ||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Es dürfen nur Flaschen u. Flaschenbündel verwendet werden. Sie müssen mit einem entsprechend den Gefahrgutvorschriften zugelassenen porösen Material gefüllt sein. | ||||||
2. | Bis auf Flaschen für lösemittelfreies Acetylen (UN-Nr. 3374) müssen die Flaschen die entsprechend Gefahrgutvorschriften zugelassene Menge Lösemittel enthalten. | ||||||
3. | Der maximale Acetylengehalt darf den entsprechend den Gefahrgutvorschriften zugelassenen Acetylengehalt nicht überschreiten. |
A.1.2 Gasgemische
Für definierte Gasgemische wird, soweit möglich, für die kritische Temperatur Tk die pseudo-kritische Temperatur angegeben. Zur Berechnung der pseudo-kritischen Temperatur von Gasgemischen siehe Anhang 2 Nummer A.2.1 Absatz 2. Wenn vorhanden, wird für den Siedepunkt der Siedebeginn angegeben.
Tabelle 1:
Permanentgasgemische mit einer kritischen Temperatur Tk ≤ - 50 °C: Diese Gase lassen sich unter Druck nicht verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit in die Gruppen 1.1 und 1.2 unterteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise manometrisch bestimmt.
Permanentgase, Gruppe 1.1: nicht entzündbar | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC |
Luft | - 140,7 | - 194,4 | 1 | 1002 1003 | 1A 3O |
Permanentgase, Gruppe 1.2: entzündbar | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Gemisch aus Wasserstoff und Methan | 2034 | 1F | |||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h. der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. |
Tabelle 2:
Gasgemische mit einer kritischen Temperatur - 50 °C < Tk ≤ 65 °C: Diese Gase lassen sich nur unter vergleichsweise hohem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 2.1 bis 2.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch bestimmt.
Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 2.1: nicht entzündbar, chemisch stabil | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC |
Azeotropes Gemisch aus 59,9 % Chlortrifluormethan und 40,1 % Trifluormethan (R503) | 27,6 | 2599 | 2A |
Tabelle 3:
Gasgemische mit einer kritischen Temperatur Tk > 65 °C: Diese Gase lassen sich bereits unter vergleichsweise geringem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 3.1 bis 3.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch oder volumetrisch bestimmt.
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 3.1: nicht entzündbar, chemisch stabil | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Gemisch aus 44 % R125, 4 % R134a und 52 % R143a (R404A) | 71,2 | 3337 | 2A | ||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
2. | Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden. | ||||||
Gemisch aus 20 % R32, 40 % R125 und 40 % R134a (R407A) | 82,6 | 3338 | 2A | ||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
2. | Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden. | ||||||
Gemisch aus 10 % R32, 70 % R125 und 20 % R134a (R407B) | 74,4 | 3339 | 2A | ||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
2. | Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden. | ||||||
Gemisch aus 23 % R32, 25 % R125 und 52 % R134a (R407C) | 87,1 | 3340 | 2A | ||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
2. | Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden. | ||||||
Azeotropes Gemisch aus 73,8 % R12 und 26,2 % R152a (R500) | 112,4 | 2602 | 2A | ||||
Azeotropes Gemisch aus 48,8 % R22 und 51,2 % R115 (R502) | 87,9 | 1973 | 2A |
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 3.2: entzündbar, chemisch stabil | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC |
Flüssiggas (entsprechend DIN 51622) | 1075 | 2F | ||||
Gemische aus Kohlenwasserstoffen, z. B. Gemisch A, A01, A02, A0, A1, B1, B2, B oder C | 1965 | 2F |
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 3.3: chemisch instabil (in der Regel entzündbar) | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gas | Tkin °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | ||
Gemisch aus maximal 87 % Ethylenoxid mit Kohlendioxid | 3300 | 2TF | ||||||
Besondere Maßgaben: | ||||||||
Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden, entweder aus Überkopfstellung oder mittels Steigrohr. | ||||||||
Gemisch aus Dichlordifluormethan mit maximal 12 % Ethylenoxid | 3070 | 2A | ||||||
Besondere Maßgaben: | ||||||||
Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden, entweder aus Überkopfstellung oder mittels Steigrohr. | ||||||||
Methylacetylen/Propadien-Gemisch I, z.: Gemisch P1 oder P2 | 1060 | 2F | ||||||
Besondere Maßgaben: | ||||||||
1. | Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das Innengewinde W 21,80 x 1/14 LH haben. | |||||||
2. | Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden. Abweichend davon darf auch aus der gasförmigen Phase entnommen werden | |||||||
- | bei Flaschen mit einem Fassungsraum von mehr als 79 l, | |||||||
- | bei sonstigen Behältern, wenn durch analytische Überwachung sichergestellt ist, dass eine gefährliche Anreicherung von Methylacetylen und von Propadien verhindert wird. | |||||||
3. | Die Entnahme aus der gasförmigen Phase zum Verbrauch darf nur über Druckminderer mit fest verbundener Gasrücktrittsicherung und mit Flammensperre erfolgen. |
Sublimationspunkt