TRGS 407 - TR Gefahrstoffe 407

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Anhang 1 TRGS 407 - zu TRGS 407 Einteilung der Gase in Gruppen und gasspezifische Maßgaben

(1) Die besonderen Maßgaben der folgenden Tabellen gelten für innerbetriebliche Tätigkeiten mit Gasen, wie z. B. das Füllen für Zwecke der innerbetrieblichen Verwendung. Die Gefahrgutvorschriften einschließlich ADR /1/ und RID bleiben durch die Bemerkungen und besonderen Maßgaben in den folgenden Tabellen unberührt.

(2) Folgende Erläuterungen gelten für die Tabellen:

  1. 1.

    Gase werden in den Tabellen als stark korrosiv bezeichnet, wenn sie Behälter- bzw. Konstruktionswerkstoffe stark angreifen (nicht zu verwechseln mit der Einstufung als hautätzend bzw. hautreizend).

  2. 2.

    Der Klassifizierungscode (KC) nach Gefahrgutrecht (siehe auch ADR 2.2.2.1.2 und 2.2.2.1.3) hat folgende Bedeutungen:

    1 = verdichtetes Gas, 2 = verflüssigtes Gas, 3 = tiefgekühlt verflüssigtes Gas, 4 = gelöstes Gas, A = erstickend, O = oxidierend, F = entzündbar, T = giftig, TF = giftig, entzündbar, TC = giftig, ätzend, TO = giftig, oxidierend, TFC = giftig, entzündbar, ätzend, TOC = giftig, oxidierend, ätzend.

  3. 3.

    Zur Vermeidung von Gefährdungen durch Verwechslungen (z. B. die Verwechslung von entzündbaren und oxidierenden Gasen) sollen die seitlichen Anschlussstutzen gemäß DIN 4771-1 gewählt werden. Daher wird bei Gasen, bei denen eine mögliche Verwechslung besondere Gefährdungen birgt, in den folgenden Tabellen explizit auf bestimmte Ausgangsanschlüsse hingewiesen.

  4. 4.

    Verschlussmuttern werden im Gefahrgutrecht auch als Stopfen oder Kappe bezeichnet.

A.1.1 Reine Gase

Tabelle 1:
Permanentgase mit einer kritischen Temperatur Tk ≤ -50 °C: Diese Gase lassen sich unter Druck nicht verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit in die Gruppen 1.1 und 1.2 unterteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise manometrisch bestimmt.

Permanentgase, Gruppe 1.1: nicht entzündbar
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Argon Ar- 122,4- 185,91,381006
1951
1A
3A
Fluor
F2
- 129,0- 188,11,31Ja10451TOC
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Besondere Maßgaben:
1.Die Werkstoffauswahl zur Verwendung mit Fluor (inklusive ausreichender Passivierung des Stahls) ist von besonderer Bedeutung, da ansonsten spontan heftige Reaktionen auftreten können. Aluminiumlegierungen dürfen nicht verwendet werden.
2.Die meisten üblichen Dichtmaterialien sind für Fluor nicht geeignet und können sich spontan entzünden (wie z. B. Dichtmaterialien in der Verschlussmutter). Deshalb dürfen nur speziell für Fluor geeignete Werkstoffe (z. B. PTFE und andere vollfluorierte Kunststoffe) verwendet werden.
3.Eine Flasche darf nicht mehr als 5 kg Fluor enthalten.
4.Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Chlor zu verwendende 1"Gewinde haben.
5.Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen für Fluor geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben. Sie müssen bis zu einem Überdruck von 40 bar gasdicht sein.
6.Für Beförderung und Lagerung müssen die Verschlussmuttern fest aufgeschraubt sein.
7.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
8.Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden.
9.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h. der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Helium
He
- 268,0- 268,90,141046
1963
1A
3A
Krypton
Kr
- 63,8- 153,42,901056
1970
1A
3A
Neon
Ne
- 228,8- 246,00,701065
1913
1A
3A
Sauerstoff
O2
- 118,4- 183,01,101072
1073
1O
3O
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Besondere Maßgaben:
1.Völlig entleerte Flaschen für Tauch- und Atemschutzgeräte sind vor dem Füllen (mit Sauerstoff oder mit einem sauerstoffhaltigen Gemisch) einer Besichtigung des Flascheninnern zu unterziehen. Die Flasche darf nur gefüllt werden, wenn sich das Innere der Flasche in einem einwandfreien Zustand befindet oder der einwandfreie Zustand wieder hergestellt worden ist. Dies gilt auch, wenn dem Sauerstoff noch andere Stoffe beigemischt sind.
2.Gasberührte Ausrüstungsteile (Armaturen und Rohrleitungen) müssen in Abhängigkeit von Druck und Temperatur ausgewählt werden. Hinweise hierzu gibt es in den entsprechenden Tabellen zur DGUV Information 213-073.
3.Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden.
Stickstoff
N2
- 146,9- 195,80,971066
1977
1A
3A
Stickstoffmonoxid
NO
- 92,9- 151,81,0416601TOC
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Trockenes Stickstoffmonoxid greift ferritische Stähle praktisch nicht an. Es bildet mit Sauerstoff sofort NO2 bzw. N2O4. Feuchtes N2O4 greift Stahl stark an.
Besondere Maßgaben:
1.Es dürfen nur Flaschen bis zu einem Fassungsraum von 85 l verwendet werden.
2.Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Chlor zu verwendende 1"-Gewinde haben.
Permanentgase, Gruppe 1.2: entzündbar
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Deuterium
D2
- 234,8- 249,50,1419571F
Kohlenmonoxid CO- 140,2- 191,50,9710161TF
Bei Behältern aus Stahl besteht Gefahr der Spannungsrisskorrosion durch Verunreinigung mit Schwefelwasserstoff.
Besondere Maßgaben:
1.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
2.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d.h. der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
3.Bei Verwendung von Behältern aus Stahl gelten für Kohlenmonoxid und Gasgemische, die Kohlenmonoxid enthalten, die besonderen Maßgaben für Schwefelwasserstoff (s. Gruppe 3.2) sinngemäß.
Methan
CH4
- 82,5- 161,50,551971
1972
1F
3F
Besondere Maßgaben:
1.Es darf nur Methan gefüllt werden, das frei von Cyanwasserstoff ist. Methan, das Schwefelverbindungen enthält, darf nur gefüllt werden, wenn die Schwefelverbindungen nach Art und Menge keine Spannungsrisskorrosion verursachen können.
2.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
3.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d.h. der Taupunkt < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Wasserstoff
H2
- 239,9- 252,80,071049
1966
1F
3F

Tabelle 2:
Gase mit einer kritischen Temperatur -50 °C < Tk ≤ 65 °C: Diese Gase lassen sich nur unter vergleichsweise hohem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 2.1 bis 2.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch bestimmt.

Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 2.1: nicht entzündbar, chemisch stabil
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Bortrifluorid
BF3
- 12,2- 100,32,3710082TC
Besondere Maßgaben:
1.Das Gas ist nach Gewicht zu füllen.
2.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
3.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Chlortrifluormethan
(R13) CClF3
28,8- 81,93,6410222A
Chlorwasserstoff
HCl
51,5- 85,01,27Ja10502TC
Besondere Maßgaben:
1.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
2.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Kohlendioxid
CO2
31,0- 78,5*1,531013
2187
2A
3A
Besondere Maßgaben:
1.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
2.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < -40 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Schwefelhexafluorid
SF6
45,6- 63,8*5,1110802A
Stickstofftrifluorid
NF3
- 39,3- 129,02,4424512O
Besondere Maßgaben:
1.Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
2.Die Behälter müssen innen trocken und frei sein von Stoffen, die mit dem Gas in gefährlicher Weise reagieren können.
Tetrafluormethan
(R14) CF4
- 45,7- 128,03,0419822A
Trifluormethan
(R23) CHF3
26,0- 82,22,4419842A
Xenon
Xe
16,6- 108,14,562036
2591
2A
3A
Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 2.2: entzündbar, chemisch stabil
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Ethan
C2H6
32,3- 88,61,051035
1961
2F
3F
Ethylen
C2H4
9,2- 103,80,971962
1038
2F
3F
Phosphan
PH3
51,9- 87,81,1821992TC
Pyrophores Gas, kann sich an Luft von selbst entzünden.
Besondere Maßgaben:
1.Es dürfen nur Flaschen mit einem Fassungsraum bis zu 85 l verwendet werden.
2.Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Wasserstoff zu verwendende Gewinde W 21,80 x 1/14 LH haben.
3.Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
4.Für Beförderung und Lagerung müssen die Verschlussmuttern fest aufgeschraubt sein.
5.Jede Flasche ist vor dem Füllen mit gereinigtem Wasserstoff zu spülen und anschließend zu evakuieren.
6.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
7.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
8.Bei Tätigkeiten mit Phosphan ist Gasdichtheit durch Prüfung sicherzustellen.
Monosilan
SiH4
- 3,5- 111,41,1122032F
Pyrophores Gas, kann sich an Luft von selbst entzünden.
Besondere Maßgaben:
1.Es dürfen nur Flaschen aus Stahl mit einem Fassungsraum bis zu 85 l verwendet werden.
2.Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Wasserstoff zu verwendende Gewinde W 21,80 x 1/14 LH haben.
3.Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
4.Für Beförderung und Lagerung müssen die Verschlussmuttern fest aufgeschraubt sein.
5.Jede Flasche ist vor dem Füllen mit gereinigtem Wasserstoff zu spülen und anschließend zu evakuieren.
Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 2.3: chemisch instabil
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Difluorethylen
(R1132a) C2H2F2
29,7- 84,02,2319592F
Distickstoffoxid
N2O
36,4- 88,51,5310702O
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Ozon
O3
- 12,1- 110,51,66
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Ozon wird im Allgemeinen nicht in verflüssigter Form gehandhabt. Es darf auch nicht transportiert werden und hat daher keine UN-Nr.
Besondere Maßgaben:
Die Verflüssigung von Ozon muss unbedingt vermieden werden, da es sich in flüssiger Phase leicht zur Explosion bringen lässt.
Vinylfluorid (Fluorethen) (R1141) C2H3F 54,7- 72,21,6218602F

Tabelle 3:
Gase mit einer kritischen Temperatur Tk > 65 °C: Diese Gase lassen sich bereits unter vergleichsweise geringem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 3.1 bis 3.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch oder volumetrisch bestimmt.

Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 3.1: nicht entzündbar, chemisch stabil
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Bortrichlorid
BCl3
178,812,54,0617412TC
Besondere Maßgaben:
1.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
2.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Bromchlordifluormethan (R12B1)
CBrClF2
154,0- 3,35,8819742A
Bromtrifluormethan (R13B1) CBrF366,8- 57,95,23
Bromwasserstoff
HBr
89,9- 66,72,82Ja10482TC
Besondere Maßgaben:
1.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
2.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Carbonylchlorid (Phosgen)
COCl2
182,37,43,5010762TC
Besondere Maßgaben:
1.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
2.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Chlor
Cl2
144,0- 34,12,49Ja10172TOC
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Besondere Maßgaben:
1.Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
2.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
3.Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden.
4.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Chlordifluormethan (R22) CHClF296,2- 40,62,9910182A
Chlorpentafluorethan (R115) C2ClF580,0- 39,15,4410202A
2-Chlor-1,1,1-trifluorethan (R133a) C2H2ClF3150,06,94,0919832A
Chlortrifluorid
ClF3
174,011,83,2917492TOC
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Besondere Maßgaben:
1.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
2.Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden.
3.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Dichlordifluormethan (R12) CCl2F2112,0- 24,94,2610282A
Dichlorfluormethan (R21) CHCl2F 178,58,93,6510292A
Dichlortetrafluorethan (R114) C2Cl2F4145,73,56,1119582A
Heptafluorpropan (R227) C3HF7100,0- 17,0(5,87)32962A
Hexafluorpropen (R1216) C3F686,2- 29,6(5,28)18582A
Oktafluorcyclobutan (RC318) C4F8115,3- 6,47,1719762A
Oktafluorpropan (R218) C3F871,9- 36,78,5424242A
Pentafluorethan (R125) C2HF566,2- 48,11,2132202A
Schwefeldioxid
SO2
157,5- 10,02,26Ja10792TC
Besondere Maßgaben:
1.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
2.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Stickstofftetroxid
N2O4
158,221,12,83Ja19752TOC
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Besondere Maßgaben:
1.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
2.Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden.
3.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Sulfurylfluorid
SO2F2
91,8- 55,43,4721912T
1,1,1,2-Tetrafluorethan (R134a) C2H2F4101,0- 26,13,5931592A
Besondere Maßgaben:
Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Trifluoracetylchlorid CF3COCl (109)(- 24,8)(4,57)30572TC
Besondere Maßgaben:
Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h. der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Wolframhexafluorid WF6170,017,110,2821962TC
Besondere Maßgaben:
1.Es sind nur Flaschen bis zu einem Fassungsraum von 85 l zulässig.
2.Die Behälter müssen innen trocken und frei sein von Stoffen, die mit dem Gas in gefährlicher Weise reagieren.
3.Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
4.Das Gas darf bis zu einem Gesamtüberdruck von 5 bar (bei 15 °C) mit Argon überlagert werden.
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 3.2: entzündbar, chemisch stabil
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Ethylamin
C2H5NH2
183,416,61,6110362F
Ethylchlorid (R160)
C2H5Cl
187,212,32,3110372F
Ammoniak
NH3
132,4- 33,40,6010052TC
n-Butan
C4H10
152,0- 0,52,1110112F
i-Butan
C4H10
135,0- 11,72,1119692F
1-Buten
C4H8
146,4- 6,22,0010122F
cis-2-Buten
C4H8
162,43,72,0010122F
trans-2-Buten
C4H8
155,50,92,0010122F
i-Buten
C4H8
144,7- 7,12,0010552F
Chlordifluorethan (R142b) C2H3ClF2137,1- 9,63,6125172F
Cyclopropan
C3H6
124,6- 32,91,4510272F
Dichlorsilan
SiH2Cl2
176,38,43,5621892TFC
Besondere Maßgaben:
1.Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das Gewinde 1 LH haben.
2.Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
3.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
1,1-Difluorethan
(R152a) C2H4F2
113,5- 25,02,3410302F
Difluormethan (R32) CH2F278,4- 51,71,8232522F
Dimethylether
C2H6O
126,9- 24,81,6310332F
Dimethylamin
C2H6NH
164,67,41,6010322F
Dimethylsilan
(CH3)2SiH2
125,0- 19,62,11
Besondere Maßgaben:
Die besonderen Maßgaben für Methylsilan (s. Gruppe 3.2) gelten sinngemäß.
Methanthiol
CH3SH
196,86,01,7010642TF
Bei Behältern aus Stahl besteht die Gefahr der Spannungsrisskorrosion durch Verunreinigungen mit Schwefelwasserstoff.
Besondere Maßgaben:
1.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
2.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
3.Die besonderen Maßgaben für Schwefelwasserstoff (s. Gruppe 3.2) gelten für Methanthiol und Gemische, die Methanthiol enthalten, sinngemäß.
Methylamin
CH3NH2
156,9- 6,31,8010612F
Methylbromid
(R40B1) CH3Br
194,03,63,0710622T
Methylchlorid (R40) CH3Cl 143,0- 23,81,7810632F
Methylsilan
CH3SiH3
79,3- 57,51,61
Besondere Maßgaben:
Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Wasserstoff zu verwendende Gewinde W 21,80 x 1/14 LH haben.
Propan
C3H8
96,8- 42,11,5519782F
Propen
C3H6
91,8- 47,71,4810772F
Schwefelwasserstoff
H2S
100,4- 60,21,19Ja10532TF
Es besteht die Gefahr der Spannungsrisskorrosion.
Besondere Maßgaben:
1.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
2.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Besondere Maßgaben für Behälter aus Stahl:
1.Werkstoffe müssen gegen Wasserstoffversprödung beständig sein.
2.Ein Behälter, bei dem Verdacht auf Sulfid-Spannungskorrosion besteht, darf nicht gefüllt werden. Ein Behälter, dessen Inneres bei der Besichtigung den Eindruck der "Grübchenbildung" erweckt, darf nur weiterverwendet werden, wenn nach einer geeigneten Untersuchung der inneren Behälteroberfläche der Behälter freigegeben wurde. Als geeignete Untersuchungen gelten das Magnetpulververfahren und die Ultraschallprüfung.
3.Die Behälter sollen nicht vollständig entleert werden. Ist ein Behälter vollständig entleert worden, so muss er vor dem Füllen einer geeigneten Innenbehandlung unterzogen werden.
4.Ein mit "Schwefelwasserstoff" gekennzeichneter Behälter darf auf ein anderes Gas nur umgestempelt werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass Sulfid-Spannungskorrosion nicht eingetreten ist.
5.Die Maßgaben 1 bis 4 gelten auch für Gemische, die Schwefelwasserstoff enthalten.
1,1,1-Trifluorethan (R143a) C2H3F373,0- 47,62,9520352F
3,3,3-Trifluorpropen (TFP) C3H3F3107,0- 30,03,32
Besondere Maßgaben:
Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Trimethylamin
(CH3)3N
160,22,92,0010832F
Trimethylsilan
(CH3)3SiH
155,06,7(2,61)
Besondere Maßgaben:
Die besonderen Maßgaben für Methylsilan (s. Gruppe 3.2) gelten sinngemäß.
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 3.3: chemisch instabil (in der Regel entzündbar)
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Ethylenoxid
C2H4O
195,810,51,5210402TF
Chemisch instabiles Gas, kann auch ohne Luftsauerstoff beim Wirksamwerden einer Zündquelle explosionsartig reagieren.
Besondere Maßgaben:
1.Für Behälter mit einem Volumen von V > 1m3 muss die Gasphase inertisiert werden. Über die erforderlichen Kenntnisse und die Fachkunde zur Beurteilung der Inertisierung ethylenoxidhaltiger Gasphasen verfügt die BAM.
2.Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich (siehe z. B. Gefahrgutvorschriften).
1,2-Butadien
C4H6
170,610,91,9510102F
Besondere Maßgaben:
1.Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich (siehe z. B. Gefahrgutvorschriften).
2.Der Volumengehalt des Sauerstoffes in der Gasphase darf 50 ppm nicht übersteigen.
1,3-Butadien
C4H6
152,0- 4,51,9210102F
Butadien ist zwar nicht als chemisch instabil eingestuft (UN-Prüfhandbuch, Section 35), kann aber bereits mit Spuren von Sauerstoff Peroxide bilden, die dann zu explosionsartigen Reaktionen führen können.
Besondere Maßgaben
1.Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich (siehe z. B. Gefahrgutschriften).
2.Dem Gas muss ein Stabilisator in ausreichender Menge zugegeben sein.
Chlorcyan
ClCN
(175,0)12,92,1915892TC
Chlorcyan ist bei nicht-atmosphärischen Bedingungen ein chemisch instabiles Gas, das ohne Anwesenheit anderer Stoffe gefährlich reagieren kann. Chlorcyan ist nicht entzündbar. Bei Behältern aus Stahl besteht die Gefahr der Spannungsrisskorrosion bei Anwesenheit von Cyaniden.
Besondere Maßgaben
1.Um gefährliche Reaktionen zu vermeiden, muss das Gas in bestimmter Reinheit vorliegen und ein geeigneter Stabilisator in ausreichender Menge beigegeben sein. Über die erforderlichen Kenntnisse und die Fachkunde zur Beurteilung der Stabilisierung verfügt die BAM.
2.Es dürfen nur Flaschen und Flaschenbündel verwendet werden.
3.Ein Behälter, bei dem der Verdacht auf Spannungsrisskorrosion besteht, darf nur gefüllt werden, wenn nach einer geeigneten Untersuchung der inneren Behälteroberfläche der Behälter freigegeben wurde.
4.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
5.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Besondere Maßgaben für Behälter aus Stahl:
1.Die Behälter sollen nicht vollständig entleert werden. Ist ein Behälter vollständig entleert worden, so muss er vor dem Füllen einer geeigneten Innenbehandlung unterzogen werden.
2.Die Maßgabe 1 gilt auch für Gemische, die Chlorcyan enthalten.
Chlortrifluorethylen (R1113) C2ClF3105,8- 28,44,1110822TF
Besondere Maßgaben
1.Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich (siehe z. B. Gefahrgutvorschriften).
2.Dem Gas muss ein geeigneter Stabilisator in ausreichender Menge zugegeben sein.
Cyanwasserstoff
HCN
183,525,70,951051TF1
Bei Behältern aus Stahl besteht die Gefahr der Spannungsrisskorrosion bei Anwesenheit von Cyaniden.
Besondere Maßgaben:
1.Die besonderen Maßgaben für Chlorcyan (s. Gruppe 3.3) gelten entsprechend.
2.Es darf nur Cyanwasserstoff gefüllt werden, dessen Wassergehalt 3 % nicht übersteigt und der frei von Alkalien oder anderen Stoffen ist, die eine Polymerisation begünstigen.
3.Vom Datum des Füllens an muss der Inhalt jeder gefüllten Flasche innerhalb eines Jahres entweder zum Verbrauch entnommen oder gefahrlos vernichtet werden.
Dicyan
C2N2
126,6- 21,21,8010262TF
Besondere Maßgaben
1.Es dürfen nur Flaschen bis zu einem Fassungsraum von 50 I verwendet werden.
2.Bei Verwendung von unlegierten Baustählen muss das Gas trocken sein.
3.Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
4.Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Vinylbromid
(R1140B1) C2H3Br
198,015,73,710852F
Vinylchlorid (R1140) C2H3Cl 156,5- 13,72,1610862F
Vinylmethylether
C3H6O
172,06,02,0610872F
Besondere Maßgaben
Hinweis: Für einige Druckgasbehälter ist ggf. ein Sonnenschutz erforderlich.
Acetylen: entzündbar, chemisch instabil
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Acetylen
C2H2
35,2- 84,0*0,911001
3374
4F
2F
Besondere Maßgaben:
1.Es dürfen nur Flaschen u. Flaschenbündel verwendet werden. Sie müssen mit einem entsprechend den Gefahrgutvorschriften zugelassenen porösen Material gefüllt sein.
2.Bis auf Flaschen für lösemittelfreies Acetylen (UN-Nr. 3374) müssen die Flaschen die entsprechend Gefahrgutvorschriften zugelassene Menge Lösemittel enthalten.
3.Der maximale Acetylengehalt darf den entsprechend den Gefahrgutvorschriften zugelassenen Acetylengehalt nicht überschreiten.

A.1.2 Gasgemische

Für definierte Gasgemische wird, soweit möglich, für die kritische Temperatur Tk die pseudo-kritische Temperatur angegeben. Zur Berechnung der pseudo-kritischen Temperatur von Gasgemischen siehe Anhang 2 Nummer A.2.1 Absatz 2. Wenn vorhanden, wird für den Siedepunkt der Siedebeginn angegeben.

Tabelle 1:
Permanentgasgemische mit einer kritischen Temperatur Tk ≤ - 50 °C: Diese Gase lassen sich unter Druck nicht verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit in die Gruppen 1.1 und 1.2 unterteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise manometrisch bestimmt.

Permanentgase, Gruppe 1.1: nicht entzündbar
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Luft- 140,7- 194,411002
1003
1A
3O
Permanentgase, Gruppe 1.2: entzündbar
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Gemisch aus Wasserstoff und Methan20341F
Besondere Maßgaben:
Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h. der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.

Tabelle 2:
Gasgemische mit einer kritischen Temperatur - 50 °C < Tk ≤ 65 °C: Diese Gase lassen sich nur unter vergleichsweise hohem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 2.1 bis 2.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch bestimmt.

Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 2.1: nicht entzündbar, chemisch stabil
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Azeotropes Gemisch aus 59,9 % Chlortrifluormethan und 40,1 % Trifluormethan (R503)27,625992A

Tabelle 3:
Gasgemische mit einer kritischen Temperatur Tk > 65 °C: Diese Gase lassen sich bereits unter vergleichsweise geringem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 3.1 bis 3.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch oder volumetrisch bestimmt.

Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 3.1: nicht entzündbar, chemisch stabil
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Gemisch aus 44 % R125, 4 % R134a und 52 % R143a
(R404A)
71,233372A
Besondere Maßgaben:
1.Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
2.Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden.
Gemisch aus 20 % R32, 40 % R125 und 40 % R134a
(R407A)
82,633382A
Besondere Maßgaben:
1.Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
2.Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden.
Gemisch aus 10 % R32, 70 % R125 und 20 % R134a
(R407B)
74,433392A
Besondere Maßgaben:
1.Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
2.Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden.
Gemisch aus 23 % R32, 25 % R125 und 52 % R134a
(R407C)
87,133402A
Besondere Maßgaben:
1.Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
2.Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden.
Azeotropes Gemisch aus 73,8 % R12 und 26,2 % R152a (R500)112,426022A
Azeotropes Gemisch aus 48,8 % R22 und 51,2 % R115 (R502)87,919732A
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 3.2: entzündbar, chemisch stabil
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Flüssiggas (entsprechend DIN 51622)10752F
Gemische aus Kohlenwasserstoffen, z. B. Gemisch A, A01, A02, A0, A1, B1, B2, B oder C19652F
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 3.3: chemisch instabil (in der Regel entzündbar)
GasTkin °CSdp. in °CRel. DichteKorrosivUN-Nr.KC
Gemisch aus maximal 87 % Ethylenoxid mit Kohlendioxid33002TF
Besondere Maßgaben:
Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden, entweder aus Überkopfstellung oder mittels Steigrohr.
Gemisch aus Dichlordifluormethan mit maximal 12 % Ethylenoxid30702A
Besondere Maßgaben:
Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden, entweder aus Überkopfstellung oder mittels Steigrohr.
Methylacetylen/Propadien-Gemisch I, z.: Gemisch P1 oder P210602F
Besondere Maßgaben:
1.Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das Innengewinde W 21,80 x 1/14 LH haben.
2.Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden. Abweichend davon darf auch aus der gasförmigen Phase entnommen werden
-bei Flaschen mit einem Fassungsraum von mehr als 79 l,
-bei sonstigen Behältern, wenn durch analytische Überwachung sichergestellt ist, dass eine gefährliche Anreicherung von Methylacetylen und von Propadien verhindert wird.
3.Die Entnahme aus der gasförmigen Phase zum Verbrauch darf nur über Druckminderer mit fest verbundener Gasrücktrittsicherung und mit Flammensperre erfolgen.

Sublimationspunkt