DGUV Information 209-061 - Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Schlaufenhebeband aus Chemiefasern

Die Tabelle im Bild 7-1 gilt für flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern mit verstärkten Schlaufen entsprechend der Form B nach DIN EN 1492-1.

Es bedeuten:

  • bei Anschlag mit einem Schlaufenhebeband:

    direkt: Eine Schlaufe wird in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt. Die andere Schlaufe wird an der Last befestigt.

    geschnürt: Das Schlaufenhebeband wird so um die Last geführt, dass eine Schlaufe durch die andere gezogen und die freie Schlaufe in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt wird. Das Band kann einfach oder doppelt geschnürt sein.

    "Doppelt geschnürt" bedeutet, dass das Band zweimal um-die Last geführt und dann durch die Gegenschlaufe gezogen ist.

    umgelegt: Das Schlaufenhebeband wird einmal um die Last gelegt, wobei beide Schlaufen in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt werden.

    umschlungen: Das Schlaufenhebeband wird zweimal um die Last gelegt, wobei beide Schlaufen in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt werden.

  • bei Anschlag mit zwei Schlaufenhebebändern:

    direkt: Die zwei Schlaufenhebebänder werden mit jeweils einer Schlaufe in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt. Die beiden anderen Schlaufen werden an der Last befestigt.

    geschnürt: Beide Schlaufenhebebänder werden um die Last geführt. An jedem Schlaufenhebeband wird eine Schlaufe durch die andere gezogen. Die beiden freien Schlaufen werden in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt