DGUV Information 205-006 - Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre

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Abschnitt 3 - 3 Arbeitsphysiologische Grundlagen

Der Aufenthalt in einer sauerstoffreduzierten Atmosphäre ist mit einem Aufenthalt in der Höhe vergleichbar. Die physiologisch maßgebliche Größe ist der Sauerstoffpartialdruck (pO2). Aus arbeitsmedizinischer Sicht können reale Höhe (=hypobare Hypoxie) und Sauerstoffreduktion (=normobare Hypoxie) als vergleichbar betrachtet werden.

Bei sauerstoffarmer Atemluft können, in Abhängigkeit von der gewählten Sauerstoffkonzentration und der Aufenthaltsdauer, Symptome der akuten Höhenkrankheit auftreten (Kopfschmerzen, Müdigkeit, Übelkeit, Appetitlosigkeit, Schwindel). Damit ist jedoch erst nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von mehreren Stunden zu rechen.

Erst bei einem deutlich reduzierten Sauerstoffgehalt der Atemluft (c < 11 Vol.-%) ist bei längerem Aufenthalt mit einer erhöhten Fehlerrate bei visuellen Aufgaben und im logischen Denken sowie mit einer verlängerten Reaktionszeit und eingeschränkter Koordinationsfähigkeit zu rechnen. Bei körperlich belastenden Arbeiten muss ein Leistungsverlust von ~10 % pro 2 % O2-Reduktion, beginnend ab 17,4 Vol.-%, bei der Arbeitsplanung berücksichtigt werden.

Durch die Verringerung des Sauerstoffgehalts der Atemluft und des dadurch resultierenden niedrigeren Sauerstoffpartialdrucks können u.U. Beschäftigte mit fortgeschrittenen Herz- und Kreislaufkrankheiten, Atemwegs- und Lungenkrankheiten oder Blutkrankheiten gefährdet werden. Das Ausmaß wird vom Schweregrad der Erkrankung und der Sauerstoffkonzentration bestimmt. Nähere Informationen hierzu bietet der DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen - DGUV Grundsatz 28 "Arbeiten in sauerstoffreduzierten Atmosphären".

In extremer Hypoxie (O2-Konzentration < 13,0 Vol.-%, Risikoklasse 3) müssen alle Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf der Basis einer individuellen Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Hier ist grundsätzlich umluftunabhängiger Atemschutz zu tragen (siehe auch DGUV Grundsatz G 26 "Atemschutz").

Aus regeltechnischen Gründen kann die Sauerstoffkonzentration auf ± 0,2 Vol.-% stabilisiert werden. Diese Schwankungsbreite ist physiologisch irrelevant und kann daher aus Sicht des Personenschutzes akzeptiert werden.