DGUV Information 205-006 - Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre

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Abschnitt 6 - 6 Schutzmaßnahmen für alle Bereiche mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre

Bauliche und technische Maßnahmen

An allen Zugängen sind Schilder anzubringen, die auf die sauerstoffreduzierte Atmosphäre hinweisen und den Zugang nur für berechtigte Personen zulassen. Die Zeichen müssen der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (ASR A 1.3) entsprechen (Abb. 2).

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Abb. 2
Beispiel einer Kennzeichnung am Zugang zu einem sauerstoffreduzierten Bereich

Eine zu niedrige Sauerstoffkonzentration muss durch Alarmierung angezeigt werden.

Die Alarmierung muss von jedem Standort innerhalb des Bereiches mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre erkannt werden können. Dies ist durch eine redundante akustische (z. B. durch 2 elektrische Alarmierungseinrichtungen) oder eine akustische und optische Alarmierung zu gewährleisten [siehe auch DIN VDE 0833:2014-10 Teil 1]. Ist anlagenbedingt sichergestellt, dass in allen Schutzbereichen die Sauerstoffkonzentration nicht unter 13 Vol.-% (c > 13 Vol.-%) absinken kann, genügt eine einfache, gesicherte akustische Alarmierung. [Siehe auch Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. DIN-EN ISO 13849:2015-12)].

An allen Zugängen zu den sauerstoffreduzierten Bereichen ist die Alarmierung durch ein Leuchttableau anzuzeigen (Abb. 3). Optische Alarmmittel müssen in auffälliger Weise durch unterbrochenes Aufleuchten Signal geben.

Das Abschalten des Alarmes ist erst zulässig, wenn durch die Leuchttableaus an den Zugängen zu den gefährdeten Bereichen oder durch Absperren der Zugänge sichergestellt wird, dass unbefugte Personen die sauerstoffreduzierten Bereiche nicht mehr betreten können.

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Abb. 3
Beispiel einer Kennzeichnung am Zugang zu einem sauerstoffreduzierten Bereich im Alarmfall - Leuchttableau

Das Messsystem ist so zu gestalten, dass ein Funktionsverlust oder eine Fehlmessung in keinem Fall zu einem unerkannten Unterschreiten der Sauerstoff-Untergrenze führen kann.

Eine Störung des Mess- und Regelsystems muss frühzeitig erkannt und angezeigt werden.

Die Messsysteme müssen regelmäßig durch den Hersteller oder durch geschulte Personen entsprechend den Angaben des Herstellers und nach seiner Arbeitsanweisung kalibriert und gewartet werden. Kalibrierung und Wartung sind zu dokumentieren.

Die Stickstoffzufuhr zum Raum muss jederzeit von Hand von einem sicheren Standort aus abgeschaltet werden können.

Es muss sichergestellt sein, dass im gesamten sauerstoffreduzierten Bereich eine homogene Sauerstoffkonzentration vorhanden ist.

Die Ausbreitung der sauerstoffreduzierten Atmosphäre in andere, nicht dafür vorgesehene Bereiche (z. B. durch Maueröffnungen, Leitungsdurchführungen, Bodenabläufe, undichte Türen, Transportbänder usw.) ist zu verhindern.