DGUV Information 205-006 - Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5 - 5 Grundlegende Anforderungen

Planung und Einrichtung

Bei der Planung von Räumen mit einer sauerstoffreduzierten Atmosphäre sind besonders auch die lokalen Gegebenheiten (z. B. Höhe über dem Meeresspiegel (NN), Wetter-/Luftdruckbedingungen), zusätzliche chemische, biologische oder physikalische Einwirkungen (wie Kälte) sowie der Schweregrad der zu verrichtenden körperlichen Arbeit und die psychomentalen Belastungen mit zu berücksichtigen. Die baulichen, technischen, organisatorischen und arbeitsmedizinischen Maßnahmen sind in der Gefährdungsbeurteilung (dem betriebsspezifischen Sicherheitskonzept) zu dokumentieren.

Die zu treffenden Schutzmaßnahmen richten sich nach dem Grad der Reduktion des Sauerstoffgehalts der Atmosphäre. Die gemessene Sauerstoffkonzentration [in Vol.-%] gilt für Örtlichkeiten bis zu einer Höhe von h = 700 m über NN. Oberhalb dieser Grenze ist der Einfluss der Höhe über Meer mit zu berücksichtigen. Zur arbeitsmedizinischen Risikoklassifikation ist die reale Höhe und die Äquivalenzhöhe, die die Anlage produziert, zu addieren.

Maßgebend bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen ist die tiefste Sauerstoffkonzentration, die im Raum auftreten kann (Alarmwert für die minimale Sauerstoffkonzentration = unterster Regelbereich minus c = 0,1 Vol.-%).

Der Restsauerstoffgehalt ist so hoch wie möglich festzulegen, das heißt aus Brandschutzgründen nur so gering wie zwingend notwendig.

In sauerstoffreduzierten Bereichen dürfen keine ständigen Arbeitsplätze eingerichtet werden.