Einschmelzphase
| Gefährdung:
Die Lärmemissionen bei Ofenbetrieb liegen in der Ofeneinhausung über 90 dB(A). Die Lärmgefährdung kann zur Beeinträchtigung der Gesundheit, insbesondere zu einer Gehörschädigung und zu einer höheren Unfallgefahr führen.
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| Maßnahmen:
Vor dem Zünden des Lichtbogens muss das Chargiertor vollständig geschlossen werden. Während des Einschmelzens die Ofeneinhausung nur zur Verrichtung von unvermeidbaren Tätigkeiten betreten. Das Betreten der Ofeneinhausung darf nur mit vollständigem und geeignetem Gehörschutz erfolgen.
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| Gefährdung:
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| Maßnahmen:
Während des Einschmelzens die Ofeneinhausung nur zur Verrichtung von unvermeidbaren Tätigkeiten betreten. Das Betreten der Ofeneinhausung darf nur mit vollständiger und geeigneter flammhemmender Schutzkleidung erfolgen. Vor dem Betreten der Ofeneinhausung auf die freie Zugängigkeit der Fluchtwege achten. Beim Betreten der Einhausung einen weiteren Mitarbeiter als Beobachter postieren. Dieser muss den Arbeitsbereich auf auftretende Gefährdungen beobachten und bei auftretender Gefahr den Mitarbeiter in der Einhausung warnen.
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Einsatz der Frischlanze
Temperaturmessung und Probeentnahme aus der Umfüllpfanne
| Gefährdung:
Bei der Temperaturmessung mit der Handlanze sowie der manuellen Probenahme kann es
zum Auswurf von Stahl-/Schlackespritzern kommen.
Außerdem ist der Mitarbeiter einer erhöhten Hitzestrahlung ausgesetzt.
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| Maßnahmen:
Nur trockene Arbeitsgeräte verwenden, um eine Reaktion der Feuchtigkeit mit der Schmelze zu vermeiden. Bei der Temperaturmessung mit der Handlanze sowie der manuellen Probenahme muss die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung getragen werden. Schutzanzug, flammhemmend, hochgeschlossen, Ärmel heruntergekrempelt, Hitzefeste Schutzhandschuhe, Schutzhelm mit heruntergeklapptem Drahtvisier.
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Abb. 11
Manuelle Teperaturmessung aus der Umfüllpfanne nach dem Ofenabstich.