Abschnitt 9 - 9 Betriebsanweisung und Unterweisung
Entsprechend der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigten sind zu unterweisen. Üblicherweise wird für die Benutzung von Hitzeschutzkleidung keine separate Betriebsanweisung erstellt, sondern in eine verfahrensbezogene integriert.