DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Wie wird Hitzeschutzkleidung gelagert?

Zur Vermeidung von Pilzbefall und Stockflecken muss Hitzeschutzkleidung trocken gelagert werden. Weil UV-Strahlung das Gewebe schädigt, muss Hitzeschutzkleidung vor UV-Licht geschützt aufbewahrt werden. Mögliche UV-Strahlungsquellen sind z. B. Sonnenlicht und Elektroschweißarbeiten.

Aluminisierte Hitzeschutzkleidung muss trocken aufbewahrt werden. Feuchtigkeit kann zur Oxydation der Aluminiumbeschichtung führen und Staub kann die Reflexionsfähigkeit der Oberfläche beeinträchtigen. Bereits eingesetzte aluminisierte Hitzeschutzkleidung sollte hängend aufbewahrt werden, um ein Brechen des Gewebes oder der Beschichtung zu vermeiden.