DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Wie kann Hitzeschutzkleidung repariert werden?

Bei Hitzeschutzkleidung ist es möglich, z. B. Ärmel auszutauschen. Allerdings sind die Reparaturen dem Hersteller/Verleiher oder bei entsprechender fachlicher Eignung der Wäscherei zu überlassen.

Die Beschäftigen dürfen Persönliche Schutzausrüstung grundsätzlich nicht selbst reparieren, da sogar der Faden, mit dem solche Produkte genäht werden, Mindestanforderungen erfüllen muss.