DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

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Abschnitt 5 - 5 Anforderungen an die Unterkleidung

Flammhemmend ausgerüstete Unterkleidung muss die Schutzleistung entsprechend der Kennzeichnung bieten.

Unterkleidung wie z. B. einfache T-Shirts aus Baumwolle haben keine Schutzfunktion.

Weil in der Praxis nicht auszuschließen ist, dass flüssiges Metall auch unter die Schutzkleidung gelangt, darf Unterbekleidung auf keinen Fall aus Material bestehen, das bei den zu erwartenden Temperaturen schmilzt und dann in die Haut einbrennt (die Folge wäre u.a. schlechte Wundheilung). Empfehlenswert ist Baumwolle oder ein Wollgemisch.

Unterkleidung muss schweißabsorbierend, pflegeleicht und angenehm zu tragen sein.