DGUV Information 201-056 - Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Montage und Prüfung von Anschlageinrichtungen

Anschlageinrichtungen sind Bestandteile von persönlichen Absturzschutzsystemen (EN 363:2008) und kommen zum Einsatz, wo keine kollektiven Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Zu ihnen gehören Rückhaltesysteme, Arbeitsplatzpositionierungssysteme, Systeme für seilunterstützte Arbeiten, Auffangsysteme, Rettungssysteme.

Ein persönliches Absturzschutzsystem besteht aus einer Körperhaltevorrichtung, die durch ein Befestigungssystem mit einer zuverlässigen Verankerung verbunden ist. Eine Anschlageinrichtung ist eine Zusammenstellung von Teilen, die einen oder mehrere bewegliche Anschlagpunkte beinhaltet.

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Planung von Anschlageinrichtungen

  • Die Lage und Art von Anschlageinrichtungen (AE) ist so zu planen, dass die auszuführenden Arbeiten mit der entsprechenden PSA gegen Absturz sicher durchgeführt werden können. Hinweise zur Planung von Anschlageinrichtungen und korrekten Anwendung von PSA gegen Absturz siehe www.bauforumplus.eu/absturz

  • Der Zugang zur AE muss gefahrlos möglich sein. Erhöhte Anforderung berücksichtigen! (z. B. Dunkelheit, Schnee, Nässe, Eis, Wind)

  • Ist die Tragfähigkeit des Untergrunds gewährleistet? (Beurteilung der Krafteinleitung in das Bauwerk. Die Wirkung von Umlenkkräften und Hebelarmen muss in der Bemessung berücksichtigt werden! Im Zweifelsfall Statiker hinzuziehen)

Nur geprüfte und zugelassene Anschlageinrichtungen einsetzen

  • In der Regel müssen AE nach EN795 baumustergeprüft sein. (z. B. Seilsysteme nach EN795 Typ C, Dachhaken nach EN 517 etc.)

  • Bei der Bemessung und Konzeption von Sonderkonstruktionen zur Befestigung der AE sind die Angaben der AE-Hersteller einzuhalten.

  • Bei der Verwendungvon Einzelanschlagpunkten als Bestandteil von Bauteilen oder Maschinen sind zu deren Bemessung mind. 10 kN (= 1 to) in ungünstigster Laststellung anzusetzen.

Anforderungen an das Montagepersonal

  • Fachkundig, mit dem Befestigungsverfahren und der Anschlageinrichtung vertraut (z. B. Schulung/Autorisierung durch Hersteller der Anschlageinrichtung und Befestigungsmittel)

  • Fähigkeit zur Erstellung der Montagedokumentation

  • Montagepersonal kann sich selbst fachgerecht sichern

  • Fähigkeit zur Beurteilung der tatsächlichen Einbausituation und des Untergrundes → Abgleich der Planungsdaten mit der realen Bauwerkssituation

Kennzeichnung an der Anschlageinrichtung

An der AE müssen im Gebrauchszustand u. a. folgende Punkte erkennbar sein:

  • Hersteller der AE & Produktbezeichnung

  • Zulässige Anzahl der Benutzer

  • Zulässige Belastungsrichtungen falls eingeschränkt (z. B. nur vertikal)

  • Nächstes empfohlenes Prüfdatum (Hersteller/Sachkundiger)

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Beispiel für eine Anlagenkennzeichnung
Vor Verwendung ist die gesamte Anschlageinrichtung durch Sichtkontrolle auf offensichtliche Mängel zu prüfen z. B. lose Schraubverbindung, Abnutzung, Korrosion etc.

Was ist ein Sachkundiger?

Sachkundig ist, wer die erforderlichen Kenntnisse über die regelmäßige Überprüfung der AE hat und wer über Kenntnisse der Herstelleranleitungen, die für die jeweilige AE gelten, verfügt.

  • Er kann Schäden erkennen und Maßnahmen ergreifen

  • Er verfügt über die erforderlichen Fähigkeiten und Hilfsmittel

  • Er hat eine besondere Ausbildung des Herstellers für die Beurteilung von komplexen AE.

  • Fachliche Qualifikationen können über entsprechende Lehrgänge (z. B. DGUV Grundsatz 312-906) oder Praxis erlangt werden.

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Weitere Informationen:
www.bauforumplus.eu/absturz

Anforderungen an die Montagedokumentation von Anschlageinrichtungen

Mit der Montagedokumentation wird gegenüber dem Auftraggeber der Nachweis erbracht, dass die Montage sachgerecht erfolgt ist. Darüber hinaus ist sie die unverzichtbare Grundlage für eine spätere Überprüfung der AE, da in vielen Fällen die Befestigung der AE nicht einsehbar oder nicht zugänglich ist. Dokumentkopien sind dem Auftraggeber nach erfolgter Montage auszuhändigen und auf dem Bauwerk für die spätere Prüfung der AE vorzuhalten.

Erforderliche Mindestangaben in der Montagedokumentation:

-Objektidentifikation(Objekt XY in xxxx Ort)
-Montagefirma(Firma ZZ aus 8989 Musterhausen)
-Verantw. Monteur(Montageverantwortlich: Hr. xxx)
-Produktidentifikation(Hersteller der AE, Typ Modell/Artikel)
-Befestigungsmittel(Hersteller, Produkt, zulässige Zug- & Querkraft, Bohrbild)
-Installation Dach-Schemaplan und Benutzerinformation:
Wo befinden sich welche Anschlagpunkte?
→ z. B. relevant bei Schnee
Dieser Schemaplan muss am Bauwerk für jeden ersichtlich angebracht sein z. B. beim Dachausstieg.

Bestätigungen durch Montageverantwortlichen

(von diesem unterschrieben)

  • zum Zeitpunkt der Montage gültige Eiinbauanleitung des Herstellers wurde eingehalten

  • Einbauanleitung des AE-Herstellers wurde eingehalten

  • Ausgeführt wie geplant, Untergrund wie vorgegeben

  • Befestigt wie vorgegeben (z.B Anz. Dübel, Schweissnahtstärke etc.)

  • Befestigungsmittel/-verfahren nach Herstellerangaben geprüft & dokumentiert

  • Fotodokumentation, insbesondere von Details, die im Endzustand nicht sichtbar sind.

Tipp: Bei mehreren Anschlagpunkten zum Fotografieren Zahlenschilder einsetzen, anschliessend die Nummerierung auf das Befestigungsmittelprüfprotokoll und das Dachgrundrissschema übertragen.

Unterhalt und nachträgliche Prüfung von bestehenden Anschlageinrichtung

Eine nachträgliche Prüfung (Sachkundigenprüfung) bestehender AE birgt verschiedene Gefahren und darf nur von Personen mit fundierten Fachkenntnissen ausgeführt werden.

  • unsachgemäße Prüfung

  • Befestigungsmittel können überbeansprucht werden, Beschädigung der Dachhaut etc. (Realer Kräftefluss nicht erkannt → Prüfkräfte können um Faktoren zu hoch oder tief liegen)

  • Eine Prüfung ist in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren und entspricht einer Wiederholungsprüfung des Anschlagpunkts

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Musterabnahmeprotokoll

Download: www.bauforumplus.eu/absturz

Vorgehensweise zur Prüfung von Anschlageinrichtungen (AE) durch einen Sachkundigen:

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