DGUV Information 201-056 - Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern

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Abschnitt 2.1 - 2.1 Allgemeines

Kollektive Schutzeinrichtungen (z. B. Geländer, Attika, Brüstung, Durchsturzgitter) haben absoluten Vorrang gegenüber dem Anseilschutz.
Es ist zu vermeiden, in die Situation eines Absturzes zu geraten. Daher sind Rückhaltesysteme zu bevorzugen. Bei Bereichen mit Auffangfunktion ist der freie Fall auf ein Minimum zu begrenzen!

Bei einem Sturz in ein Auffangsystem sind Verletzungen nicht auszuschließen und können lebensbedrohend sein.

Bei Auffangsystemen sind folgende Gefährdungen zu berücksichtigen:

  • Pendelsturz

  • Kantenausbildung

  • Seilauslenkung

  • Auf-Anprallen

Der Abstand der Anschlageinrichtung von 2,50 m zur Absturzkante wird gewählt, um den Bereich der weiterhin bestehenden Absturzgefahren in den Ecken so gering wie möglich zu halten.

Um eine sichere Schneeräumung zu ermöglichen ist in schneereichen Gebieten der Abstand zwischen Absturzkante und Anschlageinrichtung größer zu wählen.

Zur Minimierung der Bereiche mit Absturzgefahr werden bei mehr als 2,5 m Abstand der Anschlageinrichtung zu den Absturzkanten zusätzliche Einzelanschlagpunkte angeordnet.

Bei geneigten Dachflächen muss durch geeignete Schneefänge das Abrutschen von Dachlawinen (Eis/Schnee) verhindert werden, um die Sicherungssysteme nicht zu überlasten.

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Orange Zone = Bereich mit Rückhaltesystem.
Ist wegen des geringen Absturzrisikos zu bevorzugen

Rote Zone = Bereich mit Auffangsystem.

Muss aufgrund des Absturzrisikos möglichst klein gehalten werden!

Nicht die Anzahl der Anschlageinrichtungen, sondern die richtige Auswahl und Positionierung ist für die Sicherheit entscheidend!
In der Praxis sollen Seilsysteme den Einzelanschlagpunkten vorgezogen werden.
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Rote Zone: 62,02 m2
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Rote Zone: 126,69 m2
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Rote Zone: 85,04 m2

  • viele Einzelanschlagpunkte und Dachdurchdringungen

  • geringer Anwenderkomfort durch permanentem Wechsel der Anschlagpunkte

  • hohes Absturzrisiko!

Die oben angegebene Dachlänge von 35 m dient als Beispiel für den Vergleich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Anordnung und Kombination von Anschlageinrichtungen (siehe Abschnitt 2.2).