DGUV Information 201-056 - Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern

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Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern
(DGUV Information 201-056)

(bisher BGI 5164)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe August 2015

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August 2012 - aktualisierte Fassung August 2015

Vorwort

Arbeiten auf Dachflächen zählen zu den gefährlichsten Tätigkeiten. Nicht selten sind kurzfristige Instandhaltungseinsätze oder Störungsbeseitigungen bei schlechten Witterungsbedingungen erforderlich. Die Beseitigung von Abflussverstopfungen, aufgerissenen Lichtkuppeln und Schneeansammlungen sind Beispiele für Extremsituationen verbunden mit hoher Absturzgefahr im gesamten Dachbereich. Diese besteht durch den Sturz vom oder durch das Dach, bei Stürzen durch eine Dachöffnung, wie auch dem Abrutschen von der Dachfläche (dies auch bei geringer Neigung). Die beschriebenen Gefährdungen sind bereits bei der Planung des Gebäudes zu berücksichtigen. Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen muss dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen, z. B. persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, eingeräumt werden.

Zu den persönlichen Absturzschutzausrüstungen gehören auch Anschlageinrichtungen, die als Bestandteil eines Systems zur Befestigung der PSA gegen Absturz mit der Dachfläche eingesetzt werden. Die richtige Auswahl von permanent auf der Dachfläche vorzusehenden Anschlageinrichtungen ist in Abhängigkeit der Art und Nutzung der Anschlageinrichtung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Dachfläche und der Dauerhaftigkeit der Anschlageinrichtung sowie deren Verankerung im Untergrund vorzunehmen.

Diese Unterlage bietet eine Hilfestellung für die Situationen, in denen die Bewertung der möglichen Maßnahmen bei der Planung des jeweiligen Gebäudes zur Anwendung von individuellen Schutzmaßnahmen führt bzw. wenn bei bestehenden Gebäuden eine technische bzw. organisatorische Lösung nicht mehr möglich ist. Die vorliegende fachliche Empfehlung zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit entfaltet keine Vermutungswirkung, sondern dient dem Bauherren sowie dem Planer und Nutzer von Anschlageinrichtungen auf Dachflächen.

Sie wurde im Rahmen der internationalen Arbeitsgruppe D-A-CH-S abgestimmt, welche eine länderübergreifende Vereinheitlichung der Regelungen für Absturzsicherungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen anstrebt (D-A-CH-S = Deutschland - Austria - Schweiz und Südtirol, siehe http://bauforumplus.eu/).

InhaltsübersichtAbschnitt
Erläuterungen1
Absturzgefahren1.1
Gefahrenbereiche1.2
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz1.3
Anwendungssysteme1.4
Planung2
Allgemeines2.1
Empfohlene Ausführung für Flachdächer und flachgeneigte Dächer2.2
Empfohlene Ausführung für Steildächer2.3
Zugang zur Anschlageinrichtung2.4
Anwendungsregeln für die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz3
Anhang4
Mindestausstattung von Dächern mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz4.1
Montage und Prüfung von Anschlageinrichtungen4.2