DGUV Information 208-032 - Auswahl und Benutzung von Steigleitern

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Abschnitt 5.1 - 5 Prüfungen
5.1 Prüfung nach der Montage

Der Nachweis über die ausreichende Tragfähigkeit des Verankerungsgrundes sowie über die sachgerechte Montage ist zumindest bei Steigleitern für bauliche Einrichtungen und Notleitern individuell für jedes Bauvorhaben zu erbringen und durch ein verantwortliche sachverständige Person für Standsicherheit zu prüfen und abnehmen zu lassen.

Bei Neubauten von Masten und Schornsteinen sowie reinen Beton- und Stahlbauten kann dies alternativ vom bauausführenden Unternehmen (z. B. durch die verantwortliche Bauleitung) bestätigt werden.