Abschnitt 28.9 - 28.9 Ansammlungen von Explosivstoffstaub
Ansammlungen von Explosivstoffstaub sind zu vermeiden.
Dies kann erreicht werden z. B. durch Auslegen von feuchten Tüchern, geeignete Absaugeinrichtungen mit vorgeschaltetem Nassabscheider sowie regelmäßige Reinigung.