Abschnitt 28.3 - 28.3 Fülleinrichtungen
Es ist darauf zu achten, dass sich Fülleinrichtungen leichtgängig betätigen lassen. Fülleinrichtungen sind ohne Hast zu bedienen.
Als Sicherung gegen unerwünschte Krafteinwirkung kann z. B. eine Zugfeder oder ein Kompensationsgewicht eingesetzt werden.