Abschnitt 26.1 - 26 Handlaborieren von Zündstoffen und Zündsätzen
26.1 Handlaborierstellen
An Handlaborierstellen müssen die Arbeitsgänge Dosieren und Pressen "unter Sicherheit" durchgeführt werden.
Beim Handlaborieren werden die einzelnen Arbeitsvorgänge wie Aufgeben, Dosieren und Pressen von Hand ausgeführt.