Abschnitt 25.5 - 25.5 Entleeren der Dosiereinrichtung
Das Entleeren der Dosiereinrichtungen für Zündstoffe und Zündsätze muss "unter Sicherheit" erfolgen.
Dies kann z. B. durch fernbediente Kipp- oder Schwenkvorrichtungen erreicht werden.
Das Entleeren der Dosiereinrichtungen für Zündstoffe und Zündsätze muss "unter Sicherheit" erfolgen.
Dies kann z. B. durch fernbediente Kipp- oder Schwenkvorrichtungen erreicht werden.