Abschnitt 25.4 - 25.4 Vermeidung von Stoßbelastungen
Mit Zündstoff gefüllte Ladelöffel und Zündmittel dürfen nicht hart gestoßen werden.
Dies kann erreicht werden z. B. durch Zwangsführung der Ladelöffel, Polsterung von Einfahröffnungen, Auffangen von Zündmitteln in Sägemehl.