Abschnitt 24.7 - 24.7 Beseitigen von Rückständen und Fehlchargen
Ausschuss, der in der Laboriereinrichtung anfällt, ist unter Wasser oder einem anderen geeigneten Phlegmatisierungsmittel aufzubewahren. Gefäße mit Ausschuss sind regelmäßig und zusätzlich nach Bedarf zu entleeren.
Ausschuss sind z. B. anfallende Rückstände oder Fehlchargen.