Abschnitt 24.5 - 24.5 Reinigen von Betriebsmitteln
Einrichtungen zum Einbringen der Anzündsätze in Randfeuerkapseln müssen regelmäßig und zusätzlich nach Bedarf gereinigt und gewartet werden.
Randfeuerkapseln sind z. B. Bestandteil von Kleinmunition.