Abschnitt 21.1 - 21 Sieben und Mischen trockener Zündstoffe
21.1 Mischen von Zündstoffen
Trockene Zündstoffe dürfen nur "unter Sicherheit" gemischt werden.
Trockene Zündstoffe dürfen nur "unter Sicherheit" gemischt werden.