Abschnitt 20.4 - 20.4 Verfahrensparameter beim Trocknen
Die Höchsttemperatur im Trockenraum oder Trockenschrank sowie die Temperatur des Wärmeträgers oder die Trockentemperatur ist von der Unternehmerin oder vom Unternehmer stoffspezifisch festzulegen. Die Einhaltung der vorgenannten Temperaturen ist zu überwachen.