Abschnitt 20.2 - 20.2 Abnehmbare Trockenrahmen
Zum Trocknen von Zündstoffen dürfen abnehmbare Trockenrahmen nur dann verwendet werden, wenn sie keine metallischen Befestigungsmittel haben. Beim Aufnehmen und Ablegen der Trockenrahmen ist Reibung zu vermeiden.