Abschnitt 18.2 - 18.2 Reinheit von Zündstoffen und Lösungen
Zum Fällen und Waschen von Zündstoffen dürfen nur Lösungen verwendet werden, die frei von Fremdkörpern sind.
Fremdkörper können z. B. mechanischer Abrieb, Staub oder Rost sein.
Zum Fällen und Waschen von Zündstoffen dürfen nur Lösungen verwendet werden, die frei von Fremdkörpern sind.
Fremdkörper können z. B. mechanischer Abrieb, Staub oder Rost sein.