Abschnitt 23.2 - 23.2 Kunststoffschweißen
Kunststoffverpackungen dürfen nur geschweißt werden, wenn die Umgebung der Schweißstellen frei von Explosivstoffen ist.
Kunststoffverpackungen dürfen nur geschweißt werden, wenn die Umgebung der Schweißstellen frei von Explosivstoffen ist.