Abschnitt 23.1 - 23 Verpacken
23.1 Schlagwerkzeuge
Die Verwendung von Schlagwerkzeugen ist beim Verpacken der Explosivstoffe von Hand nicht zulässig.
Die Verwendung von Schlagwerkzeugen ist beim Verpacken der Explosivstoffe von Hand nicht zulässig.