Abschnitt 17.5 - 17.5 Reinigung von Explosivstoffsiebanlagen
Siebeinrichtungen für Explosivstoffe müssen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden.
Die Siebe selbst sollten nach jedem Siebvorgang, jedoch mindestens arbeitstäglich, gereinigt werden.
Siebeinrichtungen für Explosivstoffe müssen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden.
Die Siebe selbst sollten nach jedem Siebvorgang, jedoch mindestens arbeitstäglich, gereinigt werden.