Abschnitt 15.4 - 15.4 Widerstandsfähigkeit von Trennwänden
Enthalten Pressengebäude mehrere Füllräume, müssen ihre Trennwände der Explosivstoffmenge entsprechend widerstandsfähig ausgeführt sein.
Enthalten Pressengebäude mehrere Füllräume, müssen ihre Trennwände der Explosivstoffmenge entsprechend widerstandsfähig ausgeführt sein.