Abschnitt 14.5 - 14.5 Kesseleinbauten
Einbauten in Kesseln dürfen keine toten Winkel bilden.
Siehe auch Abschnitt 4.3.1 in Teil II-1 dieser Regel.
Einbauten in Kesseln dürfen keine toten Winkel bilden.
Siehe auch Abschnitt 4.3.1 in Teil II-1 dieser Regel.