Abschnitt 12.1 - 12 Besondere Anforderungen für Mischladegeräte
12.1 Mischladegeräte
12.1.1 Verwendung von Mischladegeräten
Mit Mischladegeräten darf die Unternehmerin oder der Unternehmer nur Sprengstoffe der Untergruppe B 2 herstellen und laden lassen.
Laden ist das Einbringen des Sprengstoffes, z. B. in Sprengbohrlöcher, Sprengkammern.
12.1.2 Reinigen von Mischladegeräten
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Mischladegeräte regelmäßig gereinigt und gewartet werden.