Abschnitt 9.4 - 9.4 Denitrieren
9.4.1 Befördern von Abfallsäure
Abfallsäure darf nur durch Leitungen gefördert werden. Abweichend davon darf bei Störungen an den Leitungen das Befördern in Behältnissen erfolgen.
Unter Störungen fallen auch Ausbesserungsarbeiten.
9.4.2 Sprengöl in Abfallsäure
Es ist sicherzustellen, dass Denitrierkolonnen zugeführte Abfallsäure Sprengöl nur in gelöster Form enthält.
9.4.3 Temperaturen beim Denitrieren
Die zulässigen Temperaturen für die Abfallsäure sind festzulegen.
9.4.4 Sammelbehälter für Abfallsäure
Sammelbehälter für Abfallsäure sind regelmäßig auf nachgeschiedenes Sprengöl zu kontrollieren. Nachgeschiedenes Sprengöl ist abzutrennen. Sammelbehälter sind regelmäßig zu entleeren.