Abschnitt 4.4 - 4.4 Nachscheiden
Gefäße für das Nachscheiden von Sprengöl aus der Säure müssen so ausgelegt und beschaffen sein, dass ein Abscheiden des Sprengöls in ihnen gewährleistet ist.
Gefäße für das Nachscheiden von Sprengöl aus der Säure müssen so ausgelegt und beschaffen sein, dass ein Abscheiden des Sprengöls in ihnen gewährleistet ist.