Abschnitt 10.2 - 10.2 Zahnscheiben von Körnmaschinen
Für Zahnscheiben von Zahnscheibenkörnmaschinen gilt Unterkapitel 10.1 Sätze 1 und 2 dieses Teils der Regel entsprechend.
Für Zahnscheiben von Zahnscheibenkörnmaschinen gilt Unterkapitel 10.1 Sätze 1 und 2 dieses Teils der Regel entsprechend.